Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Medizinische Fakultät Mannheim
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Gremien der Medizinischen Fakultät Mannheim

Organe oder Gremien der Fakultät sind der Fakultätsvorstand und der Fakultätsrat.

Der Fakultätsvorstand führt als zentrales Leitungsorgan der Medizinischen Fakultäten Baden-Württembergs die Dienstaufsicht über die ausschließlich der Forschung und Lehre dienenden Einrichtungen. Als solchem wurde dem Fakultätsvorstand der Medizinischen Fakultäten im Landeshochschulgesetz - anders als bei nicht-medizinischen Fakultäten - ein höherer Stellenwert als dem Fakultätsrat zugeordnet, um die Verhandlungsposition des Fakultätsvorstandes gegenüber dem Vorstand der Klinika bzw. dem Geschäftsführer des Klinikums Mannheim zu stärken. Als Besonderheit des Standortes Mannheim sind neben dem Geschäftsführer des Klinikums ebenso die Kanzlerin und der Prorektor als Mitglieder des Rektorats (nach Maßgabe von § 16 Abs. 7 LHG) berechtigt, an den Sitzungen des Fakultätsvorstandes teilzunehmen. Der Ärztliche Direktor ist gemäß Beschluss des Fakultätsvorstandes ebenfalls zur Teilnahme an den Sitzungen des Fakultätsvorstandes berechtigt.

Ein weiteres, gesetzlich vorgeschriebenes gremium stellt die Ethikkommission dar. Die Hauptaufgabe der Ethikkommission besteht in der Beurteilung von klinischen Studien mit Patienten oder gesunden Probanden. Im Rahmen der Studien werden Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, von neuen Operationstechniken oder von nichtmedikamentösen Therapieformen untersucht. In allen Fällen prüft die Kommission, ob das Vorhaben ethisch und rechtlich vertretbar ist.

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