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Promotionsvorhaben mit dem Abschluss Dr. med. / Dr. med. dent.

Eine Promotion ist möglich, wenn Sie einen erfolgreichen Abschluss der Human-oder Zahnmedizin nachweisen können. Ein studienbegleitendes Promotionsverfahren gem. § 4 (2) PromO kann erst nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gem. AppO bzw. mit bestandener Zahnärztlicher Vorprüfung ("Physikum") gem. ZAppO begonnen werden.

Es folgt eine kompakte Kurzübersicht, der zeitliche Ablauf wird hier noch einmal im Detail dargestellt.

Anmeldung zur Promotion

Bitte beachten:
Die einzureichenden Unterlagen sind Prüfungsdokumente und müssen archivierbar sein. Kopien daher nicht auf Recyclingpapier anfertigen! Alle einzureichenden Originalunterlagen zum Promotionsverfahren verbleiben bei uns, bitte machen Sie sich daher für den persönlichen Gebrauch evtl. vorher Kopien.


Gemäß § 5 PromO sind Dissertationen bei der Vergabe eines Themas bei der Medizinischen Fakultät Mannheim unverzüglich anzumelden. Eine digitale Anmeldung zur Promotion erfolgt über das Doktorandenportal heiDOCS.

Achtung: Eine schriftliche Anmeldung ist außerdem erforderlich!

Eine Registrierung ist nur für neue Bewerber erforderlich, nicht für bereits angenommene Doktorand/innen.

Alle Fragen zur Online-Promotionsakte beantwortet das zentrale Doktorandenbüro christine.schilling@remove-this.zuv.uni-heidelberg.de

Bitte beachten Sie: Da eine Dissertation der Erarbeitung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse dienen soll, darf die Arbeit und Teile der Arbeit vor der Anmeldung nicht veröffentlicht werden.

  • Ein gegebenenfalls benötigtes und bereits genehmigtes/r Ethikvotum/Tierschutzantrag muss mit den Anmeldeunterlagen vorgelegt werden.
  • Im Falle einer studienbegleitenden Promotion ist der Nachweis des bestandenen 1. Abschnitts der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Vorprüfung oder einer äquivalenten Prüfung oder der Nachweis über den Abschluss des Studiums (Examenszeugnis in amtlich beglaubigter, ggf. beidseitiger Kopie) vorzulegen
  • Außerdem muss ein aktueller Immatrikulationsnachweis im Fach Medizin bzw. Zahnmedizin eingereicht werden.
  • Zur Identitätsprüfung muss bei der Abgabe der Anmeldeunterlagen eine Kopie des Personalausweises vorgelegt werden.
  • Ab 1.3.2019 muss zusätzlich ein Sprachkenntnisnachweis vorgelegt werden. mehr...

Verfassen der Dissertation

Sollte Ihre Dissertation die Seitenanzahl von 100 überschreiten, empfehlen wir Ihnen, die Dissertation beidseitig drucken zu lassen.

Bitte beachten: Bei Übernahme von Ergebnissen veröffentlichter eigener Texte und Abbildungen, in einer kumulativen Dissertation oder Monographie halten Sie sich an die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis, wenn Sie in Ihrer Dissertation einen eindeutigen Hinweis auf die Publikation anbringen. Dieser kann z. B. lauten:

„(Teil-)Ergebnisse der vorliegenden Arbeit wurden veröffentlicht in: <bibliografische Angaben>/<Datum>“

oder

„(Teil-)Ergebnisse der vorliegenden Arbeit wurden zur Veröffentlichung eingereicht bei: <Zeitschrift>/<Datum>“

oder

„(Teil-)Ergebnisse der vorliegenden Arbeit wurden zur Veröffentlichung angenommen:<Zeitschrift“

Dissertationskurzfassung

Literaturverwaltung mit EndNote
Bitte beachten Sie hier besonders den Hinweis "Zeitschriftentitel im Literaturverzeichnis korrekt darstellen" und wenden Sie sich bei Fragen an die Bibliothek.

Abgabe der Dissertation — Eröffnung des Promotionsverfahrens

Die Dokumente geben Sie bitte, sofern nicht anders angegeben, im Promotionsbüro ab. Die Dissertation muss nicht persönlich abgegeben werden. Dies kann auch postalisch oder von einer beauftragten Person geschehen. Bitte drucken Sie die unten gelisteten Dokumente ausgefüllt aus. Bitte kopieren Sie sich sämtliche Dokumente für die Einreichung und den Eigenbedarf, das Promotionsbüro fertigt keine Kopien an.

Bitte reichen Sie die nachstehend genannten Unterlagen (außer den Dissertationsexemplaren für die Bibliothek) in der folgenden Reihenfolge ungeklammert (ungetackert) und ohne Prospekthüllen oder Schnellhefter ein. Nur vollständig unterschriebene Anträge, die form- und fristgerecht im Promotionsbüro eingehen, können dem Promotionsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate (Einholen der Gutachten, Auslagefristen etc.). Sie werden schriftlich über Korrekturauflagen oder fehlende Unterlagen informiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei der Vielzahl von Verfahren nicht möglich ist, Zwischenanfragen zum Stand des Verfahrens zu beantworten.

Bestandene mündliche Prüfung

Nach bestandener mündlicher Prüfung werden die mit Notenvorschlag versehenen Dissertationen abschließend der Promotionskonferenz der Fakultät zur endgültigen Annahme vorgelegt. Danach werden Sie schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.

Abgabe nach Promotionskonferenz und bestandener Ärztlicher Prüfung

Die folgenden Dokumente geben Sie bitte, sofern nicht anders angegeben, im Promotionsbüro ab:

  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den letzten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen, keine Approbationsurkunde!). Es genügt auch eine unbeglaubigte Kopie und die Vorlage des Originals. 
  • Statistikbogen
  • Einzahlungsbeleg über 50,00 Euro (Bankverbindung: Landesbank Baden-Württemberg, IBAN: DE40600501010004616342, BIC: SOLADEST600, Verwendungszweck: Promotionskonto Kostenstelle: 90501050.4)
  • Veröffentlichungspflicht: Zur Abgabe gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hierzu informieren Sie sich bitte in unserer Promotionsordnung (§13).

Bei Veröffentlichung durch Vervielfältigung im Reproduktionsverfahren sind fünf gedruckte, gebundene Pflichtexemplare (Wichtig: Keine Ringbuch-/Spiralbindung!) in der Bibliothek einzureichen sowie die Dissertationskurzfassung als Word-Datei (Ihr Nachname sollte im Dateinamen vorkommen) per E-Mail an bibl-dissertationen@remove-this.medma.uni-heidelberg.de zu senden.

  • Bei elektronischer Veröffentlichung auf heiDOK ist folgender Ablauf zu beachten:
  • Ablauf elektronische Veröffentlichung

Ablauf elektronische Veröffentlichung

  1. Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Publikation elektronischer Dissertationen (auch auf Englisch verfügbar)
  2. Ein gebundenes Exemplar der Dissertation (Wichtig: Keine Ringbuch-/Spiralbindung!). Die Printexemplare müssen exakt mit der elektronischen Ausgabe auf heiDOK übereinstimmen.

  • Dissertationskurzfassung als Word-Datei – Ihr Nachname sollte im Dateinamen vorkommen - unmittelbar nach Abgabe des gebundenen Pflichtexemplares per E-Mail an bibl-dissertationen@remove-this.medma.uni-heidelberg.de senden.
  • Screenshot über den erfolgten Upload der Dissertation auf den heiDOK-Server

Die Fakultätsbibliothek leitet das gebundene Exemplar sowie die schriftliche Erklärung zur elektronischen Publikation an die Universitätsbibliothek Heidelberg weiter; dort wird die auf heiDOK hochgeladene elektronische Dissertation mit der gedruckten Dissertation abgeglichen und freigeschaltet.

Die Universitätsbibliothek Heidelberg nimmt das gedruckte Exemplar in den eigenen Bestand auf.

Die elektronische Kurzfassung der Dissertation (nicht zu verwechseln mit dem von den DoktorandInnen selbst hochzuladenden Volltext) wird von der Fakultätsbibliothek auf heiDOK hochgeladen.

Kontextspalte

 

Abgabetermine

Promotionsunterlagen jeweils abzugeben

  1. bis zum 19.03.2024
  2. bis zum 07.05.2024
  3. bis zum 04.06.2024
  4. bis zum 24.09.2024
  5. bis zum 05.11.2024
  6. bis zum 10.12.2024

 

Promotionsverfahren

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner an den einzelnen Instituten und Kliniken der UMM finden Sie über die Einrichtungsliste.