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Bitte beachten:
ACHTUNG: Aufgrund der Virus SARS-CoV-2 Situation finden die mdl. Prüfungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.
24.04.2024
Ort: UMM, Mannheim, Haus 19, 3. OG, Raum: Bibliothek
08.30 Uhr
Treffsicherheit der endosonographisch gestützten Diagnostik submuköser Magentumoren
09.30 Uhr
Einfluss intratumoraler Heterogenität und klonaler Evolution auf das Therapieansprechen von Rektumkarzinomen
10.30 Uhr
Die Prävalenz inzidenteller Befunde bei orthopädischen computer- und magnetresonanztomographischen Untersuchungen der Schulter
11.30 Uhr
Krankheitsverlauf von hospitalisierten Kindern mit Atemwegsinfektion und Fieber ohne Fokus durch das Respiratorische Synzytial-Virus oder Influenza – eine retrospektive Vergleichsanalyse
13.00 Uhr
PDCD10 twists the functions of TGF-? towards cancer-progression in pancreatic cancer
Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.
25.04.2024
Ort: UMM, Mannheim, Haus 42, Raum: S05
14.00 Uhr
Bedeutung der CLEC-2/Podoplanin- Interaktion für die Thrombozytenfunktion
14.30 Uhr
PHÄNOTYPISCHE CHARAKTERISIERUNG VON LEBER UND RETINA EINES MAUSMODELLS FÜR DIE NEUE ORGANELLEN-INTERAKTIONSERKRANKUNG ACBD5-DEFIZIENZ
15.00 Uhr
Einfluss einer Masernvirusinfektion auf die Transkription und Translation des Proteins STING in humanen dendritischen Zellen sowie im THP-1-Zellmodell
15.30 Uhr
Bone Morphogenetic Protein (BMP)-9: ein hepatoprotektiver Regulator des Fibroblast Growth Factor (FGF) Signals
16.00 Uhr
Dynamik humoraler und zellulärer Immunparameter als prädiktive Biomarker in der Immuntherapie des metastasierten Melanoms
16.30 Uhr
Die Regulation des Gefäßtonus der Arteria saphena von adulten Ratten durch TASK-1-Kanäle
Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.
06.06.2024
Ort: UMM, Mannheim, Haus 19, 3. OG, Raum: Bibliothek
08.30 Uhr
Einfluss des Einatmen-gegen-Widerstand-Atemmanövers unter Zuhilfenahme eines dafür konzipierten Mundstückes auf die Bildqualität bei der kontrastmittelunterstützten Computertomographie des Thorax zum Ausschluss einer Lungenarterienembolie
09.30 Uhr
Charakterisierung von Fibrinderivaten bei paraneoplastischer Gerinnungsaktivierung in der Gynäkologie
10.30 Uhr
Serum-Carnosinase als Risikofaktor in der Pathogenese der diabetischen Retinopathie im Mausmodell
11.30 Uhr
Vergleichende Analyse eines femoralen mit einem radialen Gefäßverschlusssystems nach perkutaner Koronarintervention
13.00 Uhr
Einfluss von Antipsychotika auf Appetitregulation und Reaktion auf Nahrungsstimuli – Eine klinisch-experimentelle Untersuchung
Informationen zur mündlichen Prüfung Dr. med./Dr. med dent.
Gemäß Landeshochschulgesetz (LHG, 3. HRÄG § 38, 2) beruht die Promotion "auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, zu deren Gegenständen die Dissertation gehört".
Informationen zur mündlichen Prüfung
Mit Inkraftreten der neuen Promotionsordnung am 1.12.2015 (Mitteilungsblatt 21/2015) hat jede/r Promovierende eine mündliche Prüfung über seine Dissertation abzulegen.
Nach §18 (2) Übergangsbestimmungen der neuen Promotionsordnung gilt auf Antrag die Promotionsordnung vom 22.09.2006, sofern die/der Promovierende, die Zulassung zur Promotionsprüfung vor Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung bereits beantragt hat (Stichtag 1. 12. 2015) . Danach wurde als mündliche Prüfung "in der Regel die ärztliche oder zahnärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte/Ärztinnen oder Zahnärzte/Zahnärztinnen anerkannt, wenn zwischen dieser und der Eröffnung des Promotionsverfahrens ( i.d.R. Abgabe der Dissertationsschrift im Promotionsbüro) nicht mehr als drei Jahre verstrichen waren".
In der neuen Promotionsordnung werden die Bestimmungen zur mündlichen Promotionsleistung in § 11 Absatz 1-7 ausgeführt.
Danach ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung die Bewertung der Dissertationsschrift durch den Promotionsausschuss auf der Grundlage der eingeholten Gutachten mit dem Notenvorschlag mindestens "rite".
Der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses bestimmt danach aus dem Kreise der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen der Fakultät zwei Prüfer/Prüferinnen für die mündliche Prüfung und bestimmt einen/eine von Ihnen zum Vorsitzenden bzw. zur Vorsitzenden.
Der oder die Vorsitzende der Prüfungskommission bestimmt im Benehmen mit dem/der zweiten Prüfer/in und dem /der Kandidaten/in den Termin für die Disputation.
Die mündliche Prüfung ist spätestens zwölf Monate nach Abgabe des Notenvorschlags für die Dissertation durch den Promotionsausschuss (§ 10 Abs. 1) abzulegen.
Die mündliche Prüfung wird universitätsöffentlich in Form einer maximal 60-minütigen Disputation durchgeführt, mit Kurzvortrag des/der Doktoranden/in und nachfolgender Befragung durch die Prüfer. Nur die Prüfer dürfen dem/der Doktorand/in Fragen stellen. Aus wichtigen Gründen wie z.B. die Sicherung des ungestörten Prüfungsablaufs, können Zuhörer und Zuhörerinnen ausgeschlossen werden.
Inhalt der Prüfung sind die Dissertation und Grundlagen der angrenzenden Fachgebiete. Die Prüfung soll den Charakter eines kollegialen Fachgesprächs haben und keine reine Wissensabfrage sein.
In einer nicht öffentlichen Beratung entscheiden die Prüfer, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist. Die Prüfer können außerdem eine Empfehlung zur Benotung der gesamten Promotionsleistung an den Promotionsausschuss abgeben (§ 11 Abs. 6 ).
Besteht der/die Kandidat/in die mündliche Prüfung nicht, so kann er/sie diese innerhalb von sechs Monaten einmal wiederholen. Diese Frist kann durch einen begründeten Antrag verlängert werden.
Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll angefertigt.
Anstehende universitätsöffentliche Disputationen
Der jeweilige Beginn kann sich aufgrund von Verzögerungen in den Vorprüfungen nach hinten verschieben. Die mündliche Prüfung kann jeweils maximal 60 Minuten betragen.
Kontextspalte
Ansprechpartner
Heike Steinberger
Referentin
Telefon 0621 383-71120
heike.steinberger@ medma.uni-heidelberg.de