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Inhalt

Rigorosum


Bitte beachten:

ACHTUNG: Aufgrund der Virus SARS-CoV-2 Situation finden die mdl. Prüfungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.

24.04.2024

Ort: UMM, Mannheim, Haus 19, 3. OG, Raum: Bibliothek

08.30 Uhr

Treffsicherheit der endosonographisch gestützten Diagnostik submuköser Magentumoren

09.30 Uhr

Einfluss intratumoraler Heterogenität und klonaler Evolution auf das Therapieansprechen von Rektumkarzinomen

10.30 Uhr

Die Prävalenz inzidenteller Befunde bei orthopädischen computer- und magnetresonanztomographischen Untersuchungen der Schulter

11.30 Uhr

Krankheitsverlauf von hospitalisierten Kindern mit Atemwegsinfektion und Fieber ohne Fokus durch das Respiratorische Synzytial-Virus oder Influenza – eine retrospektive Vergleichsanalyse

13.00 Uhr

PDCD10 twists the functions of TGF-? towards cancer-progression in pancreatic cancer

Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.

25.04.2024

Ort: UMM, Mannheim, Haus 42, Raum: S05

14.00 Uhr

Bedeutung der CLEC-2/Podoplanin- Interaktion für die Thrombozytenfunktion

14.30 Uhr

PHÄNOTYPISCHE CHARAKTERISIERUNG VON LEBER UND RETINA EINES MAUSMODELLS FÜR DIE NEUE ORGANELLEN-INTERAKTIONSERKRANKUNG ACBD5-DEFIZIENZ

15.00 Uhr

Einfluss einer Masernvirusinfektion auf die Transkription und Translation des Proteins STING in humanen dendritischen Zellen sowie im THP-1-Zellmodell

15.30 Uhr

Bone Morphogenetic Protein (BMP)-9: ein hepatoprotektiver Regulator des Fibroblast Growth Factor (FGF) Signals

16.00 Uhr

Dynamik humoraler und zellulärer Immunparameter als prädiktive Biomarker in der Immuntherapie des metastasierten Melanoms

16.30 Uhr

Die Regulation des Gefäßtonus der Arteria saphena von adulten Ratten durch TASK-1-Kanäle

Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.

06.06.2024

Ort: UMM, Mannheim, Haus 19, 3. OG, Raum: Bibliothek

08.30 Uhr

Einfluss des Einatmen-gegen-Widerstand-Atemmanövers unter Zuhilfenahme eines dafür konzipierten Mundstückes auf die Bildqualität bei der kontrastmittelunterstützten Computertomographie des Thorax zum Ausschluss einer Lungenarterienembolie

09.30 Uhr

Charakterisierung von Fibrinderivaten bei paraneoplastischer Gerinnungsaktivierung in der Gynäkologie

10.30 Uhr

Serum-Carnosinase als Risikofaktor in der Pathogenese der diabetischen Retinopathie im Mausmodell

11.30 Uhr

Vergleichende Analyse eines femoralen mit einem radialen Gefäßverschlusssystems nach perkutaner Koronarintervention

13.00 Uhr

Einfluss von Antipsychotika auf Appetitregulation und Reaktion auf Nahrungsstimuli – Eine klinisch-experimentelle Untersuchung

Informationen zur mündlichen Prüfung Dr. med./Dr. med dent.

Gemäß Landeshochschulgesetz (LHG, 3. HRÄG § 38, 2) beruht die Promotion "auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, zu deren Gegenständen die Dissertation gehört".

Informationen zur mündlichen Prüfung

Mit Inkraftreten der neuen Promotionsordnung am 1.12.2015 (Mitteilungsblatt 21/2015) hat jede/r Promovierende eine mündliche Prüfung über seine Dissertation abzulegen.

Nach §18 (2) Übergangsbestimmungen der neuen Promotionsordnung gilt auf Antrag die Promotionsordnung vom 22.09.2006, sofern die/der Promovierende, die Zulassung zur Promotionsprüfung vor Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung bereits beantragt hat (Stichtag 1. 12. 2015) . Danach wurde als mündliche Prüfung "in der Regel die ärztliche oder zahnärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte/Ärztinnen oder Zahnärzte/Zahnärztinnen anerkannt, wenn zwischen dieser und der Eröffnung des Promotionsverfahrens ( i.d.R. Abgabe der Dissertationsschrift im Promotionsbüro) nicht mehr als drei Jahre verstrichen waren".

In der neuen Promotionsordnung werden die Bestimmungen zur mündlichen Promotionsleistung in § 11 Absatz 1-7 ausgeführt.

Danach ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung die Bewertung der Dissertationsschrift durch den Promotionsausschuss auf der Grundlage der eingeholten Gutachten mit dem Notenvorschlag mindestens "rite".

Der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses bestimmt danach aus dem Kreise der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen der Fakultät zwei Prüfer/Prüferinnen für die mündliche Prüfung und bestimmt einen/eine von Ihnen zum Vorsitzenden bzw. zur Vorsitzenden.

Der oder die Vorsitzende der Prüfungskommission bestimmt im Benehmen mit dem/der zweiten Prüfer/in und dem /der Kandidaten/in den Termin für die Disputation.

Die mündliche Prüfung ist spätestens zwölf Monate nach Abgabe des Notenvorschlags für die Dissertation durch den Promotionsausschuss (§ 10 Abs. 1) abzulegen.

Die mündliche Prüfung wird universitätsöffentlich in Form einer maximal 60-minütigen Disputation durchgeführt, mit Kurzvortrag des/der Doktoranden/in und nachfolgender Befragung durch die Prüfer. Nur die Prüfer dürfen dem/der Doktorand/in Fragen stellen. Aus wichtigen Gründen wie z.B. die Sicherung des ungestörten Prüfungsablaufs, können Zuhörer und Zuhörerinnen ausgeschlossen werden.

Inhalt der Prüfung sind die Dissertation und Grundlagen der angrenzenden Fachgebiete. Die Prüfung soll den Charakter eines kollegialen Fachgesprächs haben und keine reine Wissensabfrage sein.

In einer nicht öffentlichen Beratung entscheiden die Prüfer, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist. Die Prüfer können außerdem eine Empfehlung zur Benotung der gesamten Promotionsleistung an den Promotionsausschuss abgeben (§ 11 Abs. 6 ).

Besteht der/die Kandidat/in die mündliche Prüfung nicht, so kann er/sie diese innerhalb von sechs Monaten einmal wiederholen. Diese Frist kann durch einen begründeten Antrag verlängert werden.

Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll angefertigt.

Anstehende universitätsöffentliche Disputationen

Der jeweilige Beginn kann sich aufgrund von Verzögerungen in den Vorprüfungen nach hinten verschieben. Die mündliche Prüfung kann jeweils maximal 60 Minuten betragen.

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