Über uns
Die Ethikkommission II hat die Aufgabe, die an der Medizinischen Fakultät Mannheim, einer ihrer Einrichtungen oder Lehrkrankenhäuser bzw. durch eines der Mitglieder der Medizinischen Fakultät Mannheim durchzuführenden Forschungsvorhaben an Menschen, auch an Verstorbenen, sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung mit personen-bezogenen Daten ethisch und rechtlich zu beurteilen und die Verantwortlichen zu beraten.
Sie nimmt insbesondere auch die Aufgaben gemäß dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Medizinproduktegesetz (MPG), dem Transfusionsgesetz (TFG) sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung und den ergänzenden Verordnungen wahr. Studien mit somatischer Zelltherapie, Gentransfer und genetisch veränderten Organismen sind ebenfalls Gegenstand ihrer Beurteilung.
Sie kann ferner tätig werden auf Antrag eines Mitglieds der Universität Heidelberg, das nicht einer der Medizinischen Fakultäten angehört.
Die Ethikkommission II arbeitet auf der Grundlage des geltenden Rechts und der ärztlichen Berufsregeln sowie unter Berücksichtigung einschlägiger nationaler und internationaler Empfehlungen.
Weiterführende Informationen können Sie sich unter folgenden Links herunterladen:
Mitglieder der Ethikkommission II
Geschäftsordnung der Ethikkommission
Arbeitsgruppen des Arbeitskreises Medizinischer Ethikkommissionen
