Die Studienkommission ist für Angelegenheiten des Studiums und der Lehre zuständig. Sie versteht sich als Ansprechpartnerin für Lehrende und Studierende gleichermaßen. Das Landeshochschulgesetz (§ 26, Abs. 1) bestimmt:
Zusammensetzung, Amtszeit
Der Fakultätsrat bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden
Aufgaben
eine Studienkommission, der höchstens zehn Mitglieder, davon vier Studierende,
von denen
einer Mitglied des Fakultätsrats oder der Fachgruppe sein soll, angehören. Den
Vorsitz einer
Studienkommission führt der Studiendekan. Die Amtszeit der Studierenden beträgt
ein Jahr; die übrigen Mitglieder haben die gleiche Amtszeit wie sie in
§ 24 Abs. 2 für den Dekan festgelegt ist (4 Jahre).
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur
Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der
für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre
gemäß § 5 unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.
Mitglieder
Ansprechpartnerin
Ana-Maria Bordes, Studiendekanat, Tel. 0621-383-9738
| Seitenbearbeitung: Ana-Maria Bordes | letzte Änderungen: 12.04.2012 |