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Drittmittel sind projektbezogene und zweckgebundene Mittel die zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Lehre von öffentlicher oder privater Seite eingeworben werden können.

Öffentliche Drittmittelgeber sind z.B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder die Europäische Union (EU). Zu den privaten Drittmittelgebern zählen Firmen, Erbschaften (i.d.R. zweckgebunden) oder Spenden. Spenden sind Zuwendungen ohne Vertragsgrundlage, die wissenschaftliche Zwecke fördern. Sie können aus Sach- oder Geldleistungen bestehen.

Drittmittel können der Hochschule selbst, einer ihrer Einrichtungen (z.B. Fakultäten, Fachbereiche, Institute) oder einzelnen Wissenschaftlern im Hauptamt zur Verfügung gestellt werden. Die Einwerbung und Verwendung von Mitteln Dritter für die Durchführung von Forschungsvorhaben gehören zu den Dienstaufgaben der in der Forschung tätigen Mitgliedern der Hochschule.

Eine ausführliche Definition des Begriffs „Drittmittel“ und weitere Informationen finden Sie in den Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter (Drittmittelrichtlinien – DMRL) zu §§ 13 und 41 Landeshochschulgesetz (LHG) sowie in den Hinweisen zu den Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter (DMRL).