Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie
DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gGmbH

Vaterschafts-/Abstammungsgutachten

Informationen zu den Hintergründen und dem Ablauf eines Abstammungsgutachtens

Einführung:
Abstammungsgutachten werden erstellt, um Vaterschaften bei Unterhaltsfragen oder Verwandschaftsverhältnisse in Erbauseinandersetzungen abzuklären. Die Konsequenzen, die sich aus den Ergebnissen der Gutachten für die beteiligten Personen ergeben, sind erheblich. Dies setzt ein höchstes Maß an Zuverlässigkeit und Genauigkeit sowohl der Laboruntersuchen, die dem Gutachten zugrunde liegen, als auch der statistischen Berechnungen voraus. Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer und die Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsgutachten haben in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten erstellt. Die aktuellen Richtlinien wurden im Deutschen Ärzteblatt (Jg. 99, Heft 10, Seiten 509-511, 8. März 2002) und im Bundesgesundheitsblatt (Jg. 45, Seiten 518-521, 2002) veröffentlicht. Darin sind die Voraussetzungen festgelegt, die das Untersuchungslabor erfüllen muß, um den Qualitätsanforderungen eines richtlinienkonformen Gutachtens gerecht zu werden. Darüber hinaus sind die Modalitäten der Identitätskontrolle, Probenentnahme, Analytik und Dokumentation beschrieben. Abstammungsgutachten, die gemäß dieser Richtlinien erstellt wurden(=Richtliniengutachten), sind in ganz Deutschland gerichtlich anerkannt.
 
Gutachten in unserem Institut:
Vaterschafts-/Abstammungsgutachten werden in unserem Institut immer gemäß den aktuellen Richtlinien durchgeführt und sind somit gerichtlich anerkannt. Prof. Dr. med. Harald Klüter, Ärztlicher Leiter des Instituts für Transfusionsmedizin und Immunologie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsgutachten. Die Laboranalysen werden von wissenschaftlichen Mitarbeitern durchgeführt, die über langjährige Erfahrungen in den einschlägigen Analysemethoden verfügen. Die Zuverlässigkeit und Qualität der erstellten Gutachten sind durch regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Ringversuchen gewährleistet.
 

Die Untersuchungsmethoden:

Blutgruppenanalyse
Bei den Blutgruppen handelt es sich um bestimmte Merkmale der roten Blutkörperchen (Erythrozyten). Unter Verwendung klassischer (serologischer) Methoden werden die Blutgruppenmerkmale ABO und Rhesus-Faktor bestimmt.

Molekulargenetische Bestimmung der Gewebemerkmale HLA-A und HLA-B
Von den Genen HLA-A und HLA-B kennt man zahlreiche Varianten, die mittels molekular-genetischer Methoden bestimmt werden können. Da diese Varianten sowohl mütterlich als auch väterlich vererbt werden, kann die Bestimmung der Genvarianten zur Abstammungsbeurteilung herangezogen werden.

STR-Analyse
Die STR ('short tandem repeat' = kurze direkte Sequenzwiederholung) Analyse ist ebenfalls eine molekulargenetische Untersuchungsmethode. Hierbei werden sogenannte anonyme genetische Merkmale bestimmt, also Merkmale, die sich nicht innerhalb funktioneller Gene befinden, die aber dennoch sowohl mütterlich als auch väterlich vererbt werden. Grundlegende Analysemethode ist die PCR ('polymerase chain reaction' = Polymerasekettenreaktion) mit Hilfe derer die zu untersuchenden DNA-Abschnitte gezielt angereichert werden. Die Produkte aus den PCR-Reaktionen werden unter Verwendung eines automatischen Analysegeräts sichtbar gemacht. An jedem der 13 untersuchten DNA-Abschnitte ist ein Muster zu erkennen, das im direkten Vergleich von Kind, Mutter und fraglichem Vater Übereinstimmungen oder Unterschiede erkennen lässt.

Statistische Auswertung
Alle im Labor erhobenen Daten werden in ein speziell zu diesem Zweck entwickeltes Computerprogramm eingegeben. Das Programm errechnet dann Anhand der bekannten Verteilungshäufigkeiten der einzelnen Merkmale die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft. Mit einer AVACH (Allgemeine Vaterschafts-Ausschluss-Chance) von mindestens 99,99 % ist eine Vaterschaft praktisch erwiesen.


Durchführung eines Gutachtens
Auftraggeber und Fragestellung
Ein Abstammungsgutachten kann von einem Gericht oder einer Behörde in Auftrag gegeben werden. Aber auch Privatpersonen können ein Gutachten in unserem Institut erstellen lassen. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch (0621-37 06 817; Sekretariat), schriftlich (Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie, Prof. Dr. H. Klüter, Friedrich-Ebert-Str. 107, 68167 Mannheim) oder per Email (vaterschaftsgutachten@blutspende.de) erfolgen.

Proben und Probenentnahme
Zunächst wird ein Termin vereinbart, zu dem die betreffenden Personen in unser Institut gebeten werden. Neben der Entnahme der erforderlichen Blutproben, wird dann auch ein Informationsgespräch stattfinden, wobei es wichtig sein wird die Fragestellung (z. B. Feststellung oder Ausschluß einer Verwandtschaft) klar zu formulieren. In der Regel erfolgt die Entnahme der erforderlichen Blutproben in unserem Institut (DRK-Blutspendedienst, Friedrich-Ebert-Str. 107, Mannheim). Wird die Blutentnahme von einem anderen Arzt (z. B. Hausarzt) vorgenommen, muß ein entsprechender Identitätsnachweis erbracht werden. Bei erwachsenen Personen werden ca. 15-20 ml (2 Röhrchen) venöses Blut entnommen. Säuglingen und Kleinkindern kann die Entnahme kleinerer Blutmengen aus dem Ohrläppchen oder der Ferse erfolgen. Bei Neugeborenen ist die Entnahme einer Nabelschnurblutprobe durch den Frauenarzt möglich. Hier muß die Identität der Probe durch den Frauenarzt dokumentiert werden. Um die Identität der Proben mit den entsprechenden Personen zu sichern, werden verschiedene Maßnahmen getroffen:
1) Die Probenröhrchen müssen mit dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum der zu untersuchenden Person beschriftet sein und die Person muß diese Angaben auf den Probenröhrchen selbst nochmals überprüfen.
2) Die zu untersuchenden Personen müssen einen Personalausweis, bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde vorlegen.
3) Zur weiteren Identitätskontrolle wird jede zu untersuchende Person fotografisch (Sofortbild) dokumentiert.

Laboranalysen
Die entnommenen Blutproben werden zur weiteren Bearbeitung in den Laborbereich des Instituts gebracht. Hier erfolgen die entsprechenden Analysen zur Blutgruppenbestimmung und der genetischen Merkmale (HLA und STR; siehe oben). Die Laboruntersuchungen dauern etwa 1-2 Wochen.

Statistische Auswertung und Erstellung des Gutachtens
Nach Abschluß der Laboruntersuchungen wird aus den Untersuchungsergebnissen mit Hilfe statistischer Berechnungen die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft berechnet. Der somit berechnete W-Wert wird in Prozent (%) angegeben und spiegelt die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft wieder. Liegt der W-Wert bei 99.9 % oder darüber, gilt die Vaterschaft als praktisch erwiesen. Das Gutachten wird in schriftlicher Form erstellt und beinhaltet die Beschreibung der Untersuchungsergebnisse, sowie die Angabe des W-Werts mit der abschließenden Beurteilung (Vaterschaft praktisch erwiesen oder ausgeschlossen). In der Regel liegt das Gutachten etwa 3 Wochen nach Erhalt der Proben vor.

 
Wenn Sie weitere Fragen zu Vaterschafts-/Abstammungsgutachten haben, rufen Sie an:

Kontakt:   DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gGmbH
Tel.: 0621 3706-817
Fax: 0621 3706-818
E-Mail: Vaterschaftsgutachten

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Seitenbearbeiter: Prof. Dr. P. Bugert