Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gGmbH
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Die Mannheimer Nabelschnurblutbank
Kontakt: Tel. 0621 3706-9492 (PD Dr. Michael Müller-Steinhardt)
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Nabelschnurblut
als Stammzellquelle – Informationen zur Sammlung, zur medizinischen Anwendung
und zum arzneimittelrechtlichen Hintergrund
Einleitung: 1996 wurde an unserem Institut
mit der Einlagerung von Nabelschnurblut-Transplantaten unverwandter Spender
begonnen. Seither wurden mehr als 2000 Transplantate eingelagert.
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Medizinischer Hintergrund: Neben der Transplantation von
allogenen (= vom Fremdspender gewonnenen) Stammzellen aus Knochenmark oder
peripherem Blut im Rahmen der Therapie von malignen Erkrankungen des
blutbildenden Systems stehen seit Anfang der 90er Jahre auch
Stammzell-Präparate aus Nabelschnurblut (synonym: Plazentarestblut, engl.
cord blood) zur Verfügung. Wurden zunächst vor allem
Nabelschnurblut-Transplantationen zwischen Verwandten durchgeführt, so
konnte bald gezeigt werden, dass auch mit Nabelschnurblut von
nicht verwandten Spendern eine vollständige hämatopoetische Rekonstitution
nach intensiverter Chemo/Radiotherapie zu erzielen ist.
Stammzell-Transplantate aus Nabelschnurblut zeichnen sich im Prinzip durch
folgende Vorteile aus:
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Nabelschnurblut |
- kann ohne Risiko für Mutter und Kind gewonnen werden, ohne den
Ablauf der Entbindung zu beeinflussen |
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- kann durch Tiefkühlkonservierung fast unbegrenzt gelagert werden
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- steht praktisch unbegrenzt zur Verfügung |
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- kann sowohl für erkrankte Geschwister als auch für nicht verwandte
Patienten verwendet werden |
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- enthält im Vergleich zu Stammzellen aus Knochenmark oder
peripheren Blut sehr unreife und sehr teilungsfähige Stammzellen |
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- ist wesentlich seltener als Stammzellpräparate erwachsener Spender
mit dem Cytomegalie-Virus und anderen Viren belastet, was die
Transplantation für den Patienten sicherer macht |
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- enthält sehr unreife Abwehrzellen (T-Zellen), die nach der Transplantation
offenbar weniger häufig unerwünschte schwere Abstoßungsreaktionen (graft
verus host (GvH)-Reaktionen) verursachen als das nach der Gabe von
Blutstammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut beobachtet wird |
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- erlaubt eine Transplantation mit nicht kompletter HLA-Identität |
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- kann mit besonders gesuchten Gewebetypen bevorzugt gesammelt
werden und stellt für etwa 20 % der Patienten eine Heilungschance dar, für
die bisher aufgrund seltener Gewebemerkmale kein geeigneter Familien- oder
Fremdspender zu finden war |
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- steht als HLA-A, B- und -DRB1-typisiertes, qualitativ und
quantitativ überprüftes und definiertes, tiefkühl-gelagertes Transplantat
bei Bedarf umgehend zur Verfügung. Dies kann sowohl für die klinische
Durchführbarkeit einer Transplantation als auch für den klinischen Erfolg
von entscheidender Bedeutung sein.
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Aufgrund der Möglichkeit einer
Nabelschnurblut-Transplantation bei Gewebe-Teilidentität zwischen Spender und
Patient können auch solche Patienten von diesen neuartigen Transplantaten
profitieren, für die entweder kein passender Fremdspender gefunden wird
oder für die die Dauer der Spendersuche wegen der Dringlichkeit zur
Transplantation ein hohes Risiko darstellen würde [11,20]. Für diese
Patientengruppe kann auch die Bereitstellung von in der Familie gezielt
gesammelten und aufbereiteten (= gerichteten)
Nabelschnurblut-Transplantaten erwogen werden.
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Durchführung einer Spende
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Spenderauswahlkriterien: Sammlungen sollen nur bei Reifgeborenen durchgeführt werden. Im Einzelnen
richtet sich die Spenderauswahl nach den Vorgaben der Richtlinien zur
Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut. So muß die
Schwangere volljährig, gesund und in der Lage sein, die Anamneseerhebung
und Aufklärung sprachlich und inhaltlich zu verstehen.
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Information und
Anamneseerhebung bei der Schwangeren: 3 bis 5 Wochen vor der Entbindung wird die Schwangere im Rahmen der
Geburtsvorbereitung mit einem Informationsbogen über die Möglichkeit der
Spende informiert. Die Anamnese schließt die Erhebung von Angaben in der
Familienlinie des biologischen Vaters mit ein.
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Vorgehensweise bei
der Sammlung des Nabelschnurblutes: Die Sammlung wird ausschließlich von geschulten Hebammen und Ärzten
durchgeführt. Das Kind wird nach vollständiger Entwicklung abgenabelt.
Anschließend wird die Nabelvene am Ende der Nabelschnur mit einem
speziellen Blutbeutel-Sammelsystem für Nabelschnurblut punktiert und das
Plazentarestblut fließt in den tiefer liegenden Sammelbeutel. Dabei wird
der Ablauf der Geburt nicht beeinflußt. Das verschlossene Beutelsystem wird
anschließend in das Verarbeitungszentrum transportiert.
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Verarbeitung der Spende in der Nabelschnurblutbank
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Probenmaterial für
Freigabeuntersuchungen: Als Testmaterial werden 20 ml mütterliches Serum zum Zeitpunkt der
Entbindung entnommen [16] und infektionsserologisch untersucht.
Weitere Untersuchungen erfolgen aus dem Nabelschnurblut. Nach den Richtinien
[16] werden nur Nabelschnurblut-Sammlungen gelagert, die eine Mindestanzahl
von Leukozyten beinhalten.
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Präparation
und Kryokonservierung: Die Präparation erfolgt durch eine Zentrifugation, und das gewonnene
Zellkonzentrat wird dann mit einer Konservierungslösung tiefgefroren.
Anschließend lagert das Transplantat bis zu seiner Abgabe an des
Transplantationszentrum in Flüssigstickstoff bei unter -135 °C [14].
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Stand der medizinische Anwendung von Stammzellpräparaten aus
Nabelschnurblut
Der Einsatz von Nabelschnurblut als Quelle blutbildender Stammzellen
etabliert sich zunehmend als wichtige Alternative zur Knochenmark (KM)-
oder Blutstammzell-Transplantation. Es ist nur sinnvoll, Präparate mit
einem Volumen von mehr als 60 ml für die aufwendige Untersuchung und
Verarbeitung vorzusehen, um die in den Richtlinien festgelegte Zelldosis zu
erreichen [16]. Dies bedeutet, dass etwa 30 - 50 % der gesammelten Blute nicht
dem eigentlichen Zweck zugeführt werden kann. Die Sammlung und Verarbeitung
von allogenen und autologen Nabelschnurblut-Spenden für eine spätere
Transplantation unterliegt den Vorgaben des Arzneimittel- und
Transfusionsgesetzes und bedarf einer sog. Herstellungserlaubnis [8,9].
Wird die Erteilung einer Herstellungserlaubnis angestrebt, so setzt dies
u. a. eine umfassende Qualifikation aller an der Herstellung beteiligten
Mitarbeiter voraus (z. B. Ärzte und Hebammen). Zur Zeit existiert kein etabliertes
Therapieverfahren, das auf die Verwendung autologer
Nabelschnurblut-Stammzellen zurückgreift. Molekularbiologische
Untersuchungen lassen vermuten, dass bereits im Nabelschnurblut von später
an akuter lymphatischer Leukämie erkrankten Kindern verschiedene
präleukämische genomische Veränderungen nachweisbar sind [6,7,22,23]. Vor
diesem Hintergrund scheint die Transplantation von autologen Präparaten für
die Behandlung von kindlichen Leukämien derzeit kein realistischer Ansatz
zu sein. Sinnvoll ist dagegen die Sammlung von familiär-allogenem
Nabelschnurblut bei bereits transplantationspflichtigen und gewebeidenten
Geschwistern. In 25 % dieser Fälle findet sich eine Gewebeidentität zwischen
den Geschwistern, wobei dann nach einer zu empfehlenden pränatalen Diagnostik
[2] die Sammlung des Plazentarestblutes in einem spezialisierten Zentrum
gerechtfertigt ist. Augenblicklich wird intensiv an einer Erweiterung des
klinischen Einsatzes von Nabelschnurblut gearbeitet, wie etwa der
Transplantation ex vivo expandierter Stammzellen. Es ist daher zu erwarten,
dass trotz der beschriebenen präparativen und rechtlichen Anforderungen die
Sammlung und Einlagerung von Stammzellpräparaten aus Nabelschnurblut
zukünftig faszinierende neue Therapieoptionen eröffnen wird.
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Die Literaturstellen sind in einer gedruckten
Publikation enthalten, die auf Anfrage erhältlich ist:
Kontakt: PD Dr. med. Michael Müller-Steinhardt
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