Theorie der Medizin und Medizinethik sind eigenständige Disziplinen, die seit etwa zehn Jahren in der Ärztlichen Ausbildung stärker berücksichtigt werden. Die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 schreibt im Rahmen des Klinischen Studienabschnitts den Querschnittsbereich Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin als benotete Pflichtlehrveranstaltung vor.
Der Unterricht in diesem Querschnittsbereich sollte so angelegt sein, dass er weder zu einer Themen einengenden Fixierung der Medizingeschichte noch zu einer oberflächlichen Historisierung der Medizintheorie oder gar der Medizinethik führt. Denn erstens sind längst nicht alle medizinhistorisch interessanten Fragestellungen medizinethischer Provenienz, und zweitens gibt es keine eindeutige normative Konsequenz, die wir aus der Betrachtung der Vergangenheit für unser eigenes Handeln in Gegenwart und Zukunft ziehen können.
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