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Programm zur Förderung der Gleichstellung und Karriere von Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen an der Universitätsmedizin Mannheim

Bewerbung

Die Unterlagen sind in der angegebenen Reihenfolge als eine pdf-Datei ausschließlich per E-Mail an Ralf Weigel vom Forschungsdekanat zu senden.

Deadline: 15.02.2024 und 15.07.2024

Ziele

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ist durch das Universitätsgesetz eindeutig geregelt. Die Zahl der Studentinnen an den Medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Dennoch besteht ein erhebliches Ungleichgewicht in der Zahl der besetzten Führungspositionen und Habilitationen. Hier sind Frauen in erheblicher Weise unterrepräsentiert. Um die Gleichstellung in der akademischen Laufbahn von Frauen zu verbessern, sind Programme zur gezielten Förderung der Karriere von Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen geboten.

Vor dem Hintergrund des Ziels der verbesserten Gleichstellung von Ärztinnen/Wissenschaftlerinnen und der besonderen Unterstützung von Ärztinnen/Wissenschaftlerinnen mit Kindern in Hinblick auf den Aufbau und die Kontinuität in der akademischen Karriere an der Universitätsmedizin Mannheim wird ein Förderprogramm etabliert. Das Programm zielt auf die Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit von Ärztinnen/Wissenschaftlerinnen generell und soll darüber hinaus in den Phasen der Familiengründung, Schwangerschaft und Elternzeit der Kontinuität der akademischen Laufbahn exzellenter Ärztinnen/Wissenschaftlerinnen dienen.

Für das Programm können sich promovierte Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen mit einem eigenen anspruchsvollen Projekt bewerben, die mindestens zwei Jahre Forschungserfahrung nachweisen können. Zudem steht das Programm auch habilitierten Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen offen, die aufgrund von Schwangerschaft und/oder Elternzeit ihre wissenschaftliche Tätigkeit nicht fortsetzen können bzw. unterbrechen möchten. Die Medizinische Fakultät Mannheim stellt in diesem Programm jährlich eine variable, den finanziellen Möglichkeiten der Fakultät entsprechende Anzahl an Stellen bzw. finanzielle Mittel zur Verfügung. Die pro Ausschreibung in diesem Programm insgesamt zu verausgabenden Mittel dürfen € 116.100 nicht übersteigen.

Programminhalt

  • Die Medizinische Fakultät Mannheim stellt der Antragstellerin aus dem Zuführungsbetrag des Landes ad personam Mittel in Höhe von 0,5 VK TVL E13 (Durchschnittssatz der DFG, Formular 60.12; für 2024: € 43.050) zur Verfügung.
  • Die Mittel können entweder zur direkten oder indirekten Förderung der Ärztinnen/Wissenschaftlerinnen eingesetzt werden:
    • Direktförderung der Ärztin/Wissenschaftlerin: Die Mittel können zur Co-Finanzierung der eigenen Stelle eingesetzt werden. Die Differenz zwischen dem Personalkostenbrutto für die Weiterbeschäftigung der Antragstellerin mit voller Arbeitszeit und den von der Fakultät zur Verfügung gestellten Mitteln ist in dem einjährigen Förderzeitraum von der/dem Klinik/Institut zu tragen. Damit die Förderung tatsächlich der wissenschaftlichen Tätigkeit der Ärztin dient, verpflichtet sich die Klinik/das Institut die notwendigen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, vor allem eine garantierte hälftige Freistellung von klinischen Aufgaben (50 % der Arbeitszeit), die sowohl mit der wissenschaftlichen Tätigkeit, als auch mit der klinischen Weiterbildung vereinbar ist, so dass den Frauen auf Grund ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit kein Nachteil bei der klinischen Weiterbildung entsteht.
    • Verwendung der Mittel zur indirekten Unterstützung der Ärztin/Wissenschaftlerin: In den Phasen der Familiengründung, Schwangerschaft, Elternzeit können die Mittel auch zur Unterstützung laufender Projekte der Ärztin/Wissenschaftlerin eingesetzt werden. Dazu zählt beispielsweise die Finanzierung von Stellen in der Arbeitsgruppe (z. B. techn. Personal, Hiwi, etc.), um die Studien und/oder experimentellen Arbeiten in den Phasen der Freistellung der Ärztin/Wissenschaftlerin fortzusetzen. Die Mittel können aber auch für den stufenweisen (Wieder-)Einstieg in die Berufstätigkeit nach Rückkehr aus der Elternzeit eingesetzt werden, um so den Ärztinnen/ Wissenschaftlerinnen in der Phase der Rückkehr in die klinische Tätigkeit zusätzliche Ressourcen für die Kontinuität der wissenschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen. Eine Verwendung der Mittel als Sachmittel/Med. Bedarf ist ausgeschlossen. Bei der indirekten Förderung ist der genaue Verwendungszweck mit der Antragstellung im Einzelnen darzulegen und wird von der Auswahlkommission mit geprüft.

  • Mentorinnen/Mentoren außerhalb der Klinik/dem Institut, der/dem die Antragstellerin angehört, werden die geförderten Frauen begleiten und beraten, den Fortgang der wissenschaftlichen Arbeit prüfen und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Rahmenbedingungen seitens der Klinik/des Institutes eingehalten werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

  1. Promotion
  2. mindestens zwei Originalpublikationen, bei denen die Bewerberin Erst- oder Seniorautorin ist
  3. anspruchsvolles wissenschaftliches Forschungsprojekt, dessen Finanzierung gesichert ist (bevorzugt extern begutachtete Forschungsvorhaben der DFG, BMBF, oder ähnliches) oder Erklärung der/der Leiters/in der Einrichtung, dass die Finanzierung des Forschungsvorhabens garantiert werden kann
  4. Sofern kein extern begutachtetes Forschungsvorhaben nachgewiesen werden kann, wird erwartet, dass die Bewerberin während der Zugehörigkeit in diesem Programm mindestens einen Antrag auf Sachbeihilfe an die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder an eine andere Förderinstitution mit vergleichbarem, kompetitivem Begutachtungsverfahren stellt.
  5. Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät Heidelberg, Frau Prof. Dr. Susanne Saussele (susanne.saussele@remove-this.medma.uni-heidelberg.de) erforderlich. Inhalt des Beratungsgesprächs sind die Voraussetzungen für die Förderung und die Zielsetzung des Programms.
  6. Kandidatinnen, die ein Habilitationsverfahren erfolglos beendet haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
  7. Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich möglich.

Leitfaden für die Antragstellung

Das Förderprogramm zielt auf die Verbesserung der Gleichstellung von Ärztinnen/ Wissenschaftlerinnen und der besonderen Unterstützung von Ärztinnen/Wissenschaftlerinnen mit Kindern in Hinblick auf den Aufbau und die Kontinuität in der akademischen Karriere an der Universitätsmedizin Mannheim. Das Programm zielt auf die Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit von Ärztinnen/Wissenschaftlerinnen generell und soll darüber hinaus in den Phasen der Familiengründung, Schwangerschaft und Elternzeit der Kontinuität der akademischen Laufbahn exzellenter Ärztinnen/Wissenschaftlerinnen dienen.

Antragsunterlagen

Die Unterlagen zu den nachstehenden Abschnitten (1) bis (9) sollen in Schriftart Calibri, Schriftgröße 11, erstellt werden.

  1. Bewerbungsschreiben
  2. Erklärung zum Habilitationsverfahren
  3. tabellarischer Lebenslauf
  4. Vorschlag einer Mentorin/eines Mentors (ein weiterer Mentor/in wird von der Gleichstellungsbeauftragten vorgeschlagen)
  5. Kopie der Promotionsurkunde bzw. Habilitationsurkunde
  6. Publikationsliste, ggf. Liste der eingeworbenen Drittmittel und Preise
  7. Kopien der wichtigsten Publikationen
  8. Bestätigung der Leiterin/des Leiters der Klinik/des Instituts (Freistellung, ggf. Garantie bzgl. Finanzierung des Forschungsvorhabens)
  9. Exposee über das Forschungsvorhaben (Aufbau analog SEED-Programm)

Dauer der Förderung: 12 Monate

Über die Auswahl der Bewerberinnen entscheidet eine Auswahlkommission der Medizinischen Fakultät Mannheim. Die Auswahlkommission behält sich vor, neben der wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerberinnen auch familiäre und soziale Aspekte bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit zu berücksichtigen.

Interessentinnen können sich im Forschungsdekanat der Medizinischen Fakultät bei Herrn Dr. Ralf Weigel (Telefon 0621 383-71118, ralf.weigel@remove-this.medma.uni-heidelberg.de) oder bei der Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät Mannheim, Frau Prof. Dr. Susanne Saussele (susanne.saussele@medma.uni-heidelberg.de) informieren.


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