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Aufgabenbereiche

Die Ethikkommission II ist neben der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät Heidelberg die zweite Ethikkommission an der Universität Heidelberg. Die Ethikkommission II hat die Aufgabe, die an der Medizinischen Fakultät Mannheim, einer ihrer Einrichtungen oder Lehrkrankenhäuser, bzw. durch eines der Mitglieder der Medizinischen Fakultät durchzuführenden Forschungsvorhaben am Menschen, auch an Verstorbenen, sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten ethisch und rechtlich zu bewerten und die Verantwortlichen zu beraten.

Sie nimmt auch die einer Ethikkommission von Rechts wegen zugewiesenen Aufgaben wahr gemäß Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg, Arzneimittelgesetz (AMG), der Verordnung über Medizinprodukte im Zusammenhang mit dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MDR/MPDG), Transfusionsgesetz (TFG) sowie Strahlenschutz- und Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung und den ergänzenden Verordnungen und Satzungen. Studien mit somatischer Zelltherapie, Gentransfer und genetisch veränderten Organismen sind ebenfalls Gegenstand ihrer Beurteilung.

Sie kann ferner tätig werden auf Antrag eines Mitglieds der Universität Heidelberg, das nicht der Medizinischen Fakultät angehört.