Promotionsvorhaben mit dem Abschluss Dr. sc. hum.
Sie können eine Promotion aufnehmen, wenn Sie
- einen fachlich einschlägigen Masterstudiengang,
- einen fachlich einschlägigen Studiengang an einer Universität mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
- einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden fachlich einschlägigen Studiengang an einer Universität oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht
mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
In der Regel sind für eine Zulassung eine schriftliche Abschlussarbeit und ein überdurchschnittlicher Studienabschluss in einem Studiengang mit in der Regel 300 ECTS nachzuweisen.
Von der Zulassung zum Promotionsverfahren Dr. sc. hum sind Absolvent/innen mit alleinigem medizinischem bzw. zahnmedizinischen Staatsexamen oder diesen international gleichgestellten Abschlüssen grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahmeregelungen finden Sie in der Promotionsordnung § 4.
Die Doktorarbeit soll in der Regel circa 3 Jahre vollzeitliche Arbeit umfassen.
In begründeten Fällen sind kumulative Dissertationen möglich (siehe Ausführungsbestimmungen zu publikationsbasierten Dissertationen).
Bei Annahme als Doktorand*in ab dem 1.3.2022 ist die Teilnahme an einem strukturierten Ausbildungsprogramm verpflichtend (PromO Anlage 2), siehe
Genaue Informationen zu TAC Meetings und Inhalten des strukturierten Programms, das von der School of Translational Medicine der Medizinischen Fakultät Mannheim (STMM) für Promovierende des Dr.sc.hum. angeboten wird, finden Sie auf deren Seiten: STMM.