Promotionsvorhaben mit dem Abschluss Dr. med. / Dr. med. dent.
Eine Promotion ist möglich, wenn Sie einen erfolgreichen Abschluss der Human-oder Zahnmedizin nachweisen können. Ein studienbegleitendes Promotionsverfahren gem. § 4 (2) PromO kann erst nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gem. AppO bzw. mit bestandener Zahnärztlicher Vorprüfung ("Physikum") gem. ZAppO begonnen werden.
Es folgt eine kompakte Kurzübersicht, der zeitliche Ablauf wird hier noch einmal im Detail dargestellt.
Alle einzureichenden Formulare und Anträge dürfen nicht auf Recyclingpapier eingereicht werden!