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Bescheinigungen

Bescheinigung für die DFG:

Bescheinigung der Ethikkommission darüber, dass ein DFG Projekt durch eine bestehende Bewertung durch die Ethikkommission abgedeckt ist.

Hierzu müssen Sie in Ihrer Anfrage das Aktenzeichen des jeweiligen Ethik-Votums nennen, das die geplanten Untersuchungen abdeckt. Das Vorhaben ist kurz zu beschreiben, dabei ggf. auch auf spezielle Fragestellungen eingehen und anmerken, dass dies durch entsprechende Passagen in Protokoll und Patienteninformation des bestehenden Ethik-Votums abgedeckt ist. Bitte beachten Sie, dass eine derartige Bescheinigung stets der verantwortliche Studien- oder Projektleiter beantragen muss, der bei der Ethikkommission benannt ist. Die Bescheinigung kann dann auch für eine sonstige, z. B. an einer DFG-Substudie innerhalb des Projekts beteiligte Person ausgestellt werden.

Bescheinigung für die Veröffentlichung von Fallberichten / Case Reports:

Zumeist wird von Zeitschriften gefordert eine informierte Einwilligung von dem Patienten, dessen Daten in einem Fallbericht publiziert werden, einzuholen.

Ist dies nicht möglich, kann die Publikationserlaubnis auch von einer Ethikkommission eingeholt werden.

Die Ek-II erstellt Ihnen gerne eine entsprechende Bescheinigung.

Hierzu ist der Entwurf der Publikation und möglichst die informierte Einwilligung (Mustertext) des betroffenen Patienten vorzulegen.

Die Anfrage kann per E-Mail erfolgen.