Promotion
Die Medizinische Fakultät Mannheim vergibt im Rahmen von Promotionsverfahren die folgenden akademischen Titel:
- Dr. med. / Dr. med. dent.
(zuständig Heike Steinberger) - Dr. sc. hum.
(zuständig Susanne Volz)
Die Medizinische Fakultät Mannheim vergibt im Rahmen von Promotionsverfahren die folgenden akademischen Titel:
Der Promotionsausschuss gewährleistet ein den Richtlinien entsprechendes Promotionsverfahren und trägt mittels Qualitätskontrolle und Auswahl der Gutachter zu einem reibungslosen Ablauf bei.
Interessent*innen für die Aufnahme einer Promotion bitten wir zu beachten, dass ausländische Bildungsabschlüsse (Bachelor und Master) erst auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss geprüft werden müssen, bevor die Antragsunterlagen zur Annahme als Doktorand*in an der Fakultät eingereicht werden können. Da dies je nach Land einige Monate in Anspruch nehmen kann, sollten die entsprechenden Dokumente so früh wie möglich durch die zukünftige Doktormutter bzw. den zukünftigen Doktorvater bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zur Prüfung eingereicht werden.
Eine Vorlage für die Anfrage bei der ZAB wird vom Promotionsbüro auf Nachfrage zukünftigen Betreuer*innen zur Verfügung gestellt.
Achtung wichtige Änderung zum 01.02.2025: Bitte beachten Sie, dass die Anfragen zur Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen ab 01.02.2025 nicht mehr vom Promotionsbüro übernommen werden, sondern von den zukünftigen Betreuer*innen bei der ZAB eingereicht werden müssen.
Zum Antrag auf Annahme als Doktorand/in muss von Nicht-Muttersprachlern ein Sprachkenntnisnachweis vorgelegt werden. mehr...
Am 23.11.2024 ist die aktuelle Fassung des Landeshochschulgesetz in Kraft getreten. Gem. § 38 (5) „Personen, die als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sind, werden nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b immatrikuliert; dies gilt nicht für angenommene Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Hochschule hauptberuflich tätig sind, wenn diese schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Rektorat erklärt haben, dass sie nicht immatrikuliert werden wollen.
Seit dem 01.01.2018 hat sich der Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) erweitert:
www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/mutterschutz
Die feierliche Überreichung der Doktorurkunden findet einmal jährlich statt. Diese Veranstaltung ist ein Angebot der Fakultät, die Teilnahme ist nicht verpflichtend. Eine original unterschriebene und beglaubigte Kopie geht Ihnen bereits direkt nach Abschluss Ihres Verfahrens zu. Sie erhalten ca. vier Wochen vor der Feier eine schriftliche Einladung, die aufgrund des Fassungsvermögens der Alten Aula maximal zwei Begleitpersonen einschließt. Bitte denken Sie daran, uns ggf. Adressänderungen mitzuteilen!
Das Führen eines Doktorgrades (insbesondere Dr. med., Dr. med. dent., Dr. sc. hum.) ohne abgeschlossenes Promotionsverfahren auf Klinik-Kitteln, auf den Webpages des Klinikums, auf privaten Webpages, automatischen E-Mail-Signaturen, auf Visitenkarten oder gar als Eintrag der Abteilung im Personalverzeichnis der Universität stellt einen strafrechtlich relevanten Tatbestand dar, der zu offiziellen, d. h. personalaktenrelevanten Abmahnungen und zum Abbruch des Promotionsverfahrens führen kann und deshalb unbedingt zu unterlassen ist. Jede Verwendung des Doktorgrades muss durch eine entsprechende Urkunde zu belegen sein.
Medizinische Fakultät
Mannheim
Haus 24, Raum 24
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167 Mannheim
promotionsbuero@ medma.uni-heidelberg.de
Sprechzeiten des
Promotionsbüros
Di. 10:00 – 12:00 Uhr: Dr. med. / Dr. med. dent.
Mi. 10:00 – 12:00 Uhr: Dr. sc. hum.
Weiterhin sind Termine auch auf der Basis individueller Vereinbarung möglich und können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Ihre Ansprechpartner für Dissertationen in den Kliniken, Instituten und Einrichtungen der UMM finden Sie über die Einrichtungsliste.
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