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Abstammungsgutachten

Abstammungsgutachten werden erstellt, um Vaterschaften bei Unterhaltsfragen oder Verwandschaftsverhältnisse in Erbauseinandersetzungen abzuklären. Die Konsequenzen, die sich aus den Ergebnissen der Gutachten für die beteiligten Personen ergeben, sind erheblich. Dies setzt ein höchstes Maß an Zuverlässigkeit und Genauigkeit sowohl der Laboruntersuchen, die dem Gutachten zugrunde liegen, als auch der statistischen Berechnungen voraus.

Das im August 2009 veröffentlichte Gendiagnostikgesetz (GenDG) regelt auch den Bereich Abstammungsbegutachtung und dementsprechend wurden von der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) die Richtlinien überarbeitet und im Juni 2012 in der heute gültigen Form veröffentlicht. Darin sind die Voraussetzungen festgelegt, die das Untersuchungslabor erfüllen muss, um den Qualitätsanforderungen eines richtlinienkonformen Gutachtens gerecht zu werden. Darüber hinaus sind die Modalitäten der Identitätskontrolle, Probenentnahme, Analytik und Dokumentation beschrieben. Abstammungsgutachten, die gemäß dieser Richtlinien erstellt wurden (=Richtliniengutachten), sind in ganz Deutschland gerichtlich anerkannt.

Gutachten in unserem Institut

Vaterschafts-/Abstammungsgutachten werden in unserem Institut immer gemäß den aktuellen Richtlinien durchgeführt und sind somit gerichtlich anerkannt. Prof. Dr. med. Harald Klüter, Ärztlicher Leiter des Instituts für Transfusionsmedizin und Immunologie (ITI) ist Mitglied des Berufsverbands der Sachverständigen für Abstammungsgutachten und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Abstammungbegutachtung (DGAB). Die Laboranalysen werden am ITI in der Abteilung Molekulare Diagnostik unter der Leitung von Prof. Dr. rer. nat. Peter Bugert durchgeführt, der über langjährige Erfahrungen in den einschlägigen Analysemethoden verfügt und ebenfalls Mitglied der DGAB ist. Die Zuverlässigkeit und Qualität der erstellten Gutachten sind durch regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen und Weiterbildungen gewährleistet.

Untersuchungsmethoden

Blutgruppenanalyse

Bei den Blutgruppen handelt es sich um bestimmte Merkmale der roten Blutkörperchen (Erythrozyten). Unter Verwendung klassischer (serologischer) Methoden werden die Blutgruppenmerkmale ABO und Rhesus-Faktor bestimmt.

Molekulargenetische Bestimmung der Gewebemerkmale HLA-A und HLA-B

Von den Genen HLA-A und HLA-B kennt man zahlreiche Varianten, die mittels molekular-genetischer Methoden bestimmt werden können. Da diese Varianten sowohl mütterlich als auch väterlich vererbt werden, kann die Bestimmung der Genvarianten zur Abstammungsbeurteilung herangezogen werden.

STR-Analyse

Die STR ('short tandem repeat' = kurze direkte Sequenzwiederholung) Analyse ist ebenfalls eine molekulargenetische Untersuchungsmethode. Hierbei werden sogenannte anonyme genetische Merkmale bestimmt, also Merkmale, die sich nicht innerhalb funktioneller Gene befinden, die aber dennoch sowohl mütterlich als auch väterlich vererbt werden. Grundlegende Analysemethode ist die PCR ('polymerase chain reaction' = Polymerasekettenreaktion) mit Hilfe derer die zu untersuchenden DNA-Abschnitte gezielt angereichert werden. Die Produkte aus den PCR-Reaktionen werden unter Verwendung eines automatischen Analysegeräts sichtbar gemacht. An jedem der untersuchten STR-Systeme ist ein Muster zu erkennen, das im direkten Vergleich von Kind, Mutter und fraglichem Vater Übereinstimmungen oder Unterschiede erkennen lässt.

Statistische Auswertung

Alle im Labor erhobenen Daten werden in ein speziell zu diesem Zweck entwickeltes Computerprogramm eingegeben. Das Programm errechnet dann Anhand der bekannten Verteilungshäufigkeiten der einzelnen Merkmale die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft. Mit einer AVACH (Allgemeine Vaterschafts-Ausschluss-Chance) von mindestens 99,99 % ist eine Vaterschaft praktisch erwiesen. 

Durchführung eines Gutachtens

Auftraggeber und Fragestellung

Ein Abstammungsgutachten kann von einem Gericht oder einer Behörde in Auftrag gegeben werden. Aber auch Privatpersonen können ein Gutachten in unserem Institut erstellen lassen. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch (0621/3706-817; Sekretariat), schriftlich (Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie, Prof. Dr. H. Klüter, Friedrich-Ebert-Str. 107, 68167 Mannheim) oder per Email (Vaterschaftsgutachten-MA@remove-this.blutspende.de) erfolgen.

Proben und Probenentnahme

Zunächst wird ein Termin vereinbart, zu dem die betreffenden Personen in unser Institut gebeten werden. Von allen Beteiligten werden jeweils 3 Wangenabstriche abgenommen. Neben der Entnahme der erforderlichen Wangenabstriche, wird dann auch ein Informationsgespräch stattfinden, wobei es wichtig sein wird die Fragestellung (z. B. Feststellung oder Ausschluss einer Verwandtschaft) klar zu formulieren. In der Regel erfolgt die Entnahme der erforderlichen Proben in unserem Institut (DRK-Blutspendedienst, Friedrich-Ebert-Str. 107, Mannheim). Wird die Probenentnahme von einem anderen Arzt (z.B. Hausarzt) vorgenommen, muss ein entsprechender Identitätsnachweis erbracht werden.

Laboranalysen

Die entnommenen Blutproben werden zur weiteren Bearbeitung in den Laborbereich des Instituts gebracht. Hier erfolgen die entsprechenden genetischen Analysen (STR Merkmale). Die Laboruntersuchungen dauern etwa ein bis zwei Wochen.

Statistische Auswertung und Erstellung des Gutachtens

Nach Abschluss der Laboruntersuchungen wird aus den Untersuchungsergebnissen mit Hilfe statistischer Berechnungen die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft berechnet. Der somit berechnete W-Wert wird in Prozent (%) angegeben und spiegelt die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft wieder. Liegt der W-Wert über 99.9 %, gilt die Vaterschaft als praktisch erwiesen. Stimmen die Merkmale von mindesten 4 STR-Systemen nicht überein, ist die Vaterschaft ausgeschlossen. Das Gutachten wird in schriftlicher Form erstellt und beinhaltet die Beschreibung der Untersuchungsergebnisse, sowie die Angabe des W-Werts mit der abschließenden Beurteilung (Vaterschaft praktisch erwiesen oder ausgeschlossen). 

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