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Das im Transfusionsgesetz geforderte und durch die Richtlinien Hämotherapie festgelegte Qualitätssicherungssystem Hämotherapie fordert für die Führung eines immunhämatologischen Laborbereiches bzw. eines Blutdepots in einer Einrichtung der Krankenversorgung eine entsprechend qualifizierte Person. Hierzu kann ebenfalls, wie bei der Transfusionsverantwortlichkeit, externer Sachverstand mit umfangreicher Qualifikation für die immunhämatologische Laborbetreuung und das Depot herangezogen werden.
Die ärztliche Laborleitung umfasst die Wahl und Festlegung der blutgruppenserologischen Untersuchungsmethodik und – durchführung, sowie die tägliche Auswertung der Analysen, bis hin zur Beurteilung pathologischer Untersuchungsergebnisse, Befundung und schriftliche Befundmitteilung an die ärztlichen Kollegen. Darüber hinaus gehört dazu die Organisation einer ständigen qualitätsgesicherten Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Blutpräparaten, die Beschreibung und Festlegung der Untersuchungsdokumentationen, der internen und externen Qualitätskontrollen, die Implementierung und Auswertung eines Fehleranalysesystems und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu ihrem Aufgabenbereich.
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Dr. med. Nicole Sitzmann
Telefon 0621 3706-8214
n.sitzmann@ blutspende.de