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Externe immunhämatologische Laborleitung

Das vom Gesetzgeber mittels Transfusionsgesetz geforderte und durch die Richtlinien Hämotherapie dezidiert festgelegte Qualitätssicherungssystem Hämotherapie, umfasst auch die Verantwortlichkeiten bei der Führung eines immunhämatologischen Laborbereiches bzw. eines Blutdepots in einer Einrichtung der Krankenversorgung.

Die jeweilige Einrichtung muss gemäß Richtlinien zur Leitung des immunhämatologischem Laboratoriums und/oder Blutdepots eine entsprechend qualifizierte Person bestellen. In einer Übergangsregelung wurde die Laborverantwortlichkeit in vielen Fällen von erfahrenen, klinisch tätigen Kollegen übernommen. Seit geraumer Zeit kann, wie bei der Transfusionsverantwortlichkeit, externer Sachverstand mit umfangreicher Qualifikation für die immunhämatologische Laborbetreuung und das Depot herangezogen werden. Eine solche Qualifikation besitzt auf jeden Fall, wer Facharzt für Transfusionsmedizin ist.

Die Kernleistungen der ärztlichen Laborleitung umfassen neben der Wahl und Festlegung der blutgruppenserologischen Untersuchungsmethodik und -durchführung, die tägliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse, inklusive der Beurteilung patientenspezifischer Transfusionsrisiken bei pathologischen Untersuchungsergebnissen und die schriftlichen Befundmitteilung an die Kollegen. Die Organisation einer ständigen qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten mit Blutpräparaten gehört ebenso zum Aufgabenbereich der Laborleitung wie die Beschreibung und Festlegung der Untersuchungsdokumentationen, der internen und externen Qualitätskontrollen, die Implementierung und Auswertung eines Fehleranalysesystems und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter.

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