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Externe Transfusionsverantwortung

Das TFG (§ 15 Abs. 1 TFG) und die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), aufgestellt von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, verpflichten alle stationären und ambulanten Einrichtungen, in denen Blutpräparate und/oder apothekenpflichtige Blutprodukte angewendet werden, zur Implementierung eines funktionierenden Qualitätssicherungssystems "Hämotherapie".

Ziel dieses umfassenden Systems ist es, Patientinnen und Patienten eine qualitätsgesicherte Versorgung mit Blutprodukten, unter Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit und einem optimalen Nutzen, zu ermöglichen.

Zu diesem Qualitätssicherungssystem gehört u. a. die Bestellung einer transfusionsverantwortlichen Person, welche ein approbierter transfusionsmedizinisch qualifizierter Arzt/Ärztin mit hämostaseologischen Grundkenntnissen sein muss.

Der DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gGmbH stellt hierfür externen Sachverstand durch verschiedene Fachärztinnen und Fachärzte für Transfusionsmedizin in Form externer Transfusionsverantwortlicher bereit.

Diese sorgen an vielen Häusern der Region für die Einhaltung und Umsetzung einschlägiger Gesetze, Richtlinien und sonstiger Vorschriften sowie für eine einheitliche Organisation bei der Vorbereitung und Durchführung hämotherapeutischer Maßnahmen.

Hierzu gehören neben der Erarbeitung einer internen abteilungsübergreifenden Verfahrensanweisung Hämotherapie und abteilungsspezifischer Anweisungen, auch die Entwicklung eines funktionierenden Dokumentationssystems, die regelmäßige Erfassung von meldepflichtigen Daten (Verbrauch, Verfall der Blutprodukte), eine konsiliarische Funktion und die Mithilfe im Rahmen von Rückverfolgungsverfahren.

Die Arbeit der externen transfusionsverantwortlichen Person wird durch eine interne qualitätsbeauftragte Person und interne transfusionsbeauftragte Personen unterstützt und ergänzt.

In meist halbjährlich stattfindenden Transfusionskommissionssitzungen werden neue Informationen und Ergebnisse besprochen und das Hämotherapiesystem des Hauses mit den Verantwortungsträgern gemeinsam fortentwickelt. Der Transfusionskommission gehören auch Vertreter der Labor-, der Apotheken- und der Pflegedienstleitung und der Geschäftsführung an.

Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Transfusionsverantwortliche/r und Transfusionsbeauftragte/r

Einmal jährlich findet im Institut Mannheim eine von der Landesärztekammer anerkannte Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Transfusionsverantwortliche/r und Transfusionsbeauftragte/r statt. In einem zweitägigen 16 stündigen Kurs wird den Ärztinnen und Ärzten, die von den Einrichtungen für diese Funktionen bestellt wurden, eine interdisziplinäre theoretische Fortbildung in klinischer Transfusionsmedizin angeboten.

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik werden die Teilnehmenden entsprechend dem Curriculum der Bundesärztekammer von qualifizierten Referentinnen und Referenten sowohl über die gesetzlichen Grundlagen der Hämotherapie als auch über die verschiedensten klinischen Anwendungsbereiche umfassend informiert.

Für alle interessierten Transfusionsverantwortlichen und –beauftragten der regionalen Einrichtungen findet unter der Leitung von Frau Dr. Sitzmann regelmäßig ein Arbeitskreis Hämotherapie mit aktuellen transfusionsmedizinischen Themenschwerpunkten statt, welcher der regionalen Zusammenarbeit und dem regelmäßigen Informationsaustausch auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin dient.

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