Sie befinden sich hier

Inhalt

Externe Transfusionsverantwortung

Mit dem Inkrafttreten des Transfusionsgesetzes zur Regelung des Transfusionswesens (TFG am 7. Juli 1998) wurde sowohl dem Blutspende- als auch dem Transfusionswesen, also den Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte am Patienten anwenden, ein rechtlicher Rahmen gegeben.
Das TFG (§ 15 Abs. 1 TFG) und die regelmäßig aktualisierten Richtlinien Hämotherapie, aufgestellt von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, verpflichten alle stationären und ambulanten Einrichtungen in denen Blutpräparate und/oder apothekenpflichtige Blutprodukte angewendet werden, zur Implementierung eines funktionierenden Qualitätssicherungssystem "Hämotherapie".

Ziel dieses umfassenden Systems ist es, Patienten eine qualitätsgesicherte Versorgung mit Blutprodukten, unter Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit und einem optimalen Nutzen, zu ermöglichen.

Zu diesem Qualitätssicherungssystem gehört u. a. die Bestellung einer transfusionsverantwortlichen Person, welche ein approbierter transfusionsmedizinisch qualifizierter Arzt/Ärztin mit hämostaseologischen Grundkenntnissen sein muss. Es ist gestattet, für diese Tätigkeit externen Sachverstand hinzu zu ziehen, bestenfalls einen/eine Facharzt/in für Transfusionsmedizin.

Seit 2001 werden zeitweilig oder dauerhaft verschiedenste Einrichtungen der Krankenversorgung im Versorgungsgebiet des DRK Blutspendedienstes Baden-Württemberg-Hessen gGmbH durch Frau Dr. med. F. Stichling, Fachärztin für Transfusionsmedizin, als externe Transfusionsverantwortliche betreut:

Frau Dr. Stichling ist als Transfusionsverantwortliche - bis auf das Universitätsklinikum (Prof. Dr. H. Klüter) - an allen Häusern mit der Aufgabe betraut, für die Einhaltung einschlägiger Gesetze, Richtlinien und sonstiger Vorschriften Sorge zu tragen und eine einheitliche Organisation bei der Vorbereitung und Durchführung hämotherapeutischer Maßnahmen einzurichten und fest zu schreiben. Hierzu gehören neben der Erarbeitung einer internen abteilungsübergreifenden Verfahrensanweisung Hämotherapie und abteilungs-spezifischer Anweisungen, auch die Entwicklung eines funktionierenden Dokumentations-systems, die regelmäßige Erfassung von meldepflichtigen Daten (Verbrauch, Verfall der Blutprodukte), eine konsiliarische Funktion, die Mithilfe im Rahmen von Rückverfolgungsverfahren.

Ihr zur Seite gestellt sind vor allem der, von der Einrichtung bestellte, Qualitätsbeauftragte und die Transfusionsbeauftragten der jeweiligen Krankenhausabteilungen, um die gemeinsamen festgelegten hämotherapeutischen Verfahrensweisen und Dokumentationswege in den Klinikalltag zu übertragen. In regelmäßigen transfusionsmedizinischen Fortbildungen für Ärzte und Pflegedienstmitarbeiter wird das erarbeitete Qualitätssicherungssystem geschult und mittels gemeinsamer Auditierungen überwacht.

In meist halbjährlichen stattfindenden Transfusionskommissionssitzungen werden neue Informationen und Ergebnisse besprochen und das Hämotherapiesystem des Hauses mit den Verantwortungsträgern gemeinsam fortentwickelt. Der Transfusionskommission gehören auch Vertreter der Labor-, der Apotheken- und der Pflegedienstleitung und der Geschäftsführung an.

Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Transfusionsverantwortliche/r und Transfusionsbeauftragte/r

Mindestens einmal jährlich findet im Institut Mannheim eine von der Landesärztekammer anerkannte Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Transfusionsverantwortliche/r und Transfusionsbeauftragte/r statt. In einem zweitägigen 16-Stunden Kurs wird den, von den Einrichtungen für diese Funktionen bestellten Ärzten, eine interdisziplinäre theoretische Fortbildung in klinischer Transfusionsmedizin angeboten.

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik werden die Teilnehmer von qualifizierten Referenten sowohl über die gesetzlichen Grundlagen der Hämotherapie als auch über die verschiedensten klinischen Anwendungs-bereiche umfassend informiert.

Darüber hinaus ist vom Institut für alle interessierten Transfusionsverantwortlichen und –beauftragten der regionalen Einrichtungen ein Arbeitskreis für Hämotherapie eingerichtet worden, welcher der regionalen Zusammenarbeit und dem regelmäßigen Informations-austausch auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin dient.

Unter der Leitung von Frau Dr. Stichling werden jährlich zwei Sitzungen mit aktuellen transfusionsmedizinischen Themenschwerpunkten durchgeführt die, von der Landesärzte-kammer geforderte.

Kontextspalte