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Habilitationen und außerplanmäßige Professuren

Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation an der Medizinischen Fakultät Mannheim sind u.a. die Promotion, eine mehrjährige Tätigkeit in Forschung und Lehre, die Beteiligung an Lehrveranstaltungen der Fakultät und eine hochschuldidaktische Weiterbildung. 

Die genauen Anforderungen für die Erlangung einer außerplanmäßigen Professur sowie für die Voraussetzungen zur Eröffnung des Habilitationsverfahrens werden in den jeweiligen Merkblättern erläutert.

Habilitationsausschuss

  • Termine

    • 22.09.2025
    • 24.11.2025
    • 02.02.2026
  • Zusammensetzung


    Vorsitzender
    Prof. Dr. med. Daniel Dürschmied

    Stellvertretender Vorsitzender
    Prof. Dr. med. Martin Schmelz

    Mitglieder

    • Prof. Dr. med. Falk Kiefer
    • Prof. Dr. med. Christoph Reißfelder
    • Prof. Dr. med. Nicole Rotter
    • Prof. Jonathan Sleeman, PhD
    • Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Andreas Teufel
    • Prof. Dr. rer. nat. Anja Zeigerer

Die Kandidaten müssen ihre Unterlagen zwei Wochen vor diesen Terminen einreichen. Die für die Anträge nötigen Unterlagen werden in den Merkblättern aufgeführt. Bitte reichen Sie Ihre Anträge im Dekanat bei Herrn Dr. Weigel ein.

Zertifikat für Hochschullehre

Für die Habilitation an der Medizinischen Fakultät Mannheim ist die erfolgreiche Teilnahme an einem zertifizierten Programm zur (medizin-)didaktischen Qualifikation im Umfang von 200 UE erforderlich.

Sie haben in Baden-Württemberg folgende Möglichkeiten ein entsprechendes Zertifikat zu erwerben:

1. Kompetenzzentrum Medizindidaktik Baden-Württemberg

Das Kompetenzzentrum Medizindidaktik in Tübingen bietet die beiden aufeinander aufbauenden Kursstufen Medizindidaktische Qualifikation (MQ) I und II an, mit denen das Baden-Württemberg-Zertifikat Medizindidaktik erworben werden kann. 
Die Kurse sind über das Medizindidaktik Netz Deutschland (MDN) zertifiziert und werden bundesweit an allen Medizinischen Fakultäten anerkannt.
Aufbau MQ I und MQ II

Medizindidaktische Qualifikation I und II

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