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Logbuch
Ihre Ausbildung erfolgt nach dem Logbuch der Medizinischen Fakultät Mannheim. Dieses erhalten Sie im Studierendensekretariat der Fakultät bzw. an Ihren Einsatzorten oder auch auf Moodle.
Wie viele Fehltage habe ich im PJ?
Ihnen stehen für den gesamten Zeitraum des Praktischen Jahres (Vollzeit) 30 Fehltage zur Verfügung. Davon dürfen Sie maximal 10 Fehltage innerhalb eines Quartals nehmen. Bei gesplitteten Quartalen dürfen grundsätzlich keine Fehlzeiten in Anspruch genommen werden.
Gesetzliche Feiertage
Für Studierende im Praktischen Jahr sind die gesetzlichen Feiertage der jeweiligen Bundesländer, in denen Sie eingesetzt sind, arbeitsfrei und werden nicht als Fehltage gerechnet. Alle freien Tage darüber hinaus müssen in Absprache mit der Abteilung festgelegt und zusätzlich dem Studierendensekretariat unter pj@medma.uni-heidelberg.de gemeldet werden. Die Woche nach Weihnachten und nach Ostern ist geplant frei. Dafür müssen keine Fehltage genommen werden.
Was ist ein Härtefall?
Ein Lehrplatz oder ein Fach darf außerhalb des offiziellen Nachrückverfahrens nur aufgrund eines Härtefalls geändert werden. Als Härtefall gilt: „Bewerber mit amtlich festgestellter Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach Teil 2 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX), Bewerber, die elterliche Sorge gemäß § 1626 BGB ausüben sowie Bewerber, für die eine Zuweisung an eine Ausbildungsstätte außerhalb ihrer Wahl eine unzumutbare soziale Härte darstellen würde.“
Bin ich im PJ versichert?
Ja, Sie sind automatisch über das Lehrkrankenhaus haftpflichtversichert und über die Universität bzw. das Lehrkrankenhaus unfallversichert. Bei Mobilitätsquartalen im Inland sind Sie über die Gastuniversität bzw. das dortige Lehrkrankenhaus versichert. Im Ausland empfehlen wir, eine private Haft- und Unfallversicherung abzuschließen.
Wo kann ich ein Quartal im Ausland absolvieren?
Auf der Seite des Landesprüfungsamts Baden-Württemberg gibt eine sogenannte PJ-Länderliste Baden-Württemberg, auf der alle Kliniken weltweit aufgeführt sind, an denen ein Auslandsquartal anerkannt wird.
Wie viele Quartale darf ich im Inland bzw. im Ausland absolvieren?
Es dürfen maximal drei Quartale extern absolviert werden, davon höchstens zwei Quartale im Ausland. Quartale an unserem Lehrkrankenhaus in Luxemburg werden als Auslandsquartale gezählt.
Das Quartal "Ambulante Medizin" kann nur in den Ambulanzen des Universitätsklinikums sowie ausgewählten Ambulanzen der Lehrkrankenhäuser und akkreditierten akademischen Lehrpraxen absolviert werden.
Im Rahmen der PJ-Mobilität können max. drei Quartale an einer anderen deutschen Universität absolviert werden. Hierbei müssen Sie sich an die Vorgaben der jeweiligen Gastuniversität halten.
Welche Fächer darf man im Ausland und bei der PJ-Mobilität an einer anderen deutschen Universität belegen?
Es dürfen neben den Pflichtfächern Innere Medizin und Chirurgie nur Wahlfächer absolviert werden, die auch an der Medizinischen Fakultät Mannheim angeboten werden. Nur in diesen Fächer können Sie an unserer Fakultät bzw. Ihrer Heimatuniversität beim M3-Examen geprüft werden.
Nacht- und Wochenenddienste
Nacht- und Wochenenddienste stellen einen wichtigen Bestandteil ärztlicher Tätigkeit dar. Deshalb empfehlen wir Ihnen, vor allem in den Pflichtfächern in Absprache mit Ihren ausbildenden Ärztinnen und Ärzten einige Nacht- und Wochenenddienste mit zu übernehmen, um auch diesen Bereich ärztlicher Tätigkeit kennenzulernen. Häufig gibt es während dieser Dienste die Möglichkeit, eigenständige Aufgaben zu übernehmen und eng mit den diensthabenden Ärztinnen und Ärzten zusammenzuarbeiten.
Wo meldet man sich zum dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) an?
Die Anmeldung erfolgt online beim Landesprüfungsamt Baden-Württemberg.
Kontextspalte
Ansprechpartnerinnen Praktisches Jahr
Claudia Dittmer
Telefon 0621 383-71260
Julia Metz
Telefon 0621 383-71263
Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin über Moodle.
Öffnungszeiten Studierendensekretariat
Für kurze Anliegen, Ausgabe und Entgegennahme von Dokumenten:
Mo, Di, Do:
09:00 – 12:00 Uhr und
13:00 – 15:00 Uhr
Mi:
11:30 – 13:00 Uhr und
14:00 – 16:00 Uhr
Fr:
09:00 – 12:00 Uhr
Telefon 0621 383-71230
Ausbildungskonzept PJ
Prof. Dr. med. Udo Obertacke
udo.obertacke@medma.uni-heidelberg.de
Julia Metz
Telefon 0621 383-71263
julia.metz@medma.uni-heidelberg.de
PJ-Verteilungsordnung
Verfahrensordnung für das Verteilungsverfahren für das Praktische Jahr