Empfehlungen zur Betreuung Dr. med/Dr. med. dent
Anmeldung der Doktoranden
Die Anmeldung muss laut Landeshochschulgesetz zu Beginn der Arbeit erfolgen. Eine rechtzeitige Anmeldung ist wichtig, da zwischen der Anmeldung zum Promotionsverfahren und der Abgabe der Dissertation/Zulassung zur Promotionsprüfung mindestens ein Jahr liegen muss (§ 5 (7)). Eine verwandtschaftliche oder partnerschaftliche Beziehung schließt die Übernahme einer Betreuung aus (§ 6 (1)).
Der Anmeldung zum Promotionsverfahren sind ein von Betreuer (= Doktorvater/Doktormutter) und Bewerber (= künftige Doktorandin/künftiger Doktorand) unterschriebenes Anmeldeformular und die Promotionsvereinbarung beizufügen (§ 5 (2)). Bitte füllen Sie die Vorlage gemeinsam mit dem Bewerber vollständig aus; die als optional gekennzeichneten Felder können freigelassen werden. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen später auch geändert werden. Es entstehen durch die Promotionsvereinbarung keine einklagbaren Rechtspositionen.
Mit dem unterschriebenen Anmeldeformular bestätigen beide Seiten, dass ihnen die "Grundsätze der Medizinischen Fakultäten der Universität Heidelberg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (Promotionsordnung, Anlage 1) bekannt sind und diese eingehalten werden. Zugleich sollten Sie prüfen, ob ein Antrag an die Ethikkommission erforderlich ist und ob genehmigungspflichtige Tierversuche geplant sind. Der Antrag zum Ethikvotum wird vom Doktorvater/von der Doktormutter an die Ethikkommission gestellt.
Die Formulare sind im Promotionsbüro einzureichen, i. d. R. durch den Bewerber. Der Bewerber/die Bewerberin wird vom Promotionsbüro per E-Mail über das Annahmedatum seines/ihres Antrags informiert.
Auf Antrag des Betreuers ist in Einzelfällen eine kumulative Dissertation möglich. Diese umfasst, neben einer Einleitung, mindestens zwei themenverwandte, begutachtete Publikationen in international führenden Fachzeitschriften mit dem Doktoranden als Erstautor. Über die Anerkennung einer Fachzeitschrift als international führend entscheidet der Promotionsausschuss. Publikationen mit geteilter Erstautorschaft werden nicht anerkannt. Keine der zur kumulativen Dissertation eingereichten Publikationen darf Gegenstand eines anderen (laufenden oder abgeschlossenen) Promotionsverfahrens sein. Eine der Publikationen muss eine Originalpublikation sein, die andere kann auch ein Übersichtsartikel sein. Die Erarbeitung der Ergebnisse und Niederschrift der Diskussion bzw. des Übersichtstextes müssen zu deutlich über 50 % durch den Doktoranden erfolgt sein. Letzteres muss von allen Co-Autoren und dem Betreuer schriftlich bestätigt werden (§ 7 (5)).
Empfehlungen zur Begutachtung
Neben den Empfehlungen zur Beurteilung von Dissertationen der beiden Medizinischen Fakultäten der Universität Heidelberg empfiehlt der Promotionsausschuss bei der Abfassung eines Votum informativum bzw. Gutachtens folgende Punkte zu berücksichtigen:
• In welchen wissenschaftlichen Hintergrund ordnet sich das Thema bzw. die Fragestellung ein?
• Wie lautet die Fragestellung bzw. die Zielsetzung?
• Welche Methoden wurden angewandt?
• Welche statistischen Verfahren wurden eingesetzt?
• Welche Ergebnisse wurden erhoben?
(Hier bitte eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse in das Votum bzw. Gutachten aufnehmen.)
• Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?
• Welche weiterführenden Fragestellungen ergeben sich evtl. aus der vorgelegten Arbeit?
Zu bewerten sind die Befähigung des Doktoranden/der Doktorandin zur wissenschaftlichen Arbeit und zum kritischen Denken. Hierzu zählt auch die Fähigkeit, aus durch Literaturstudium gewonnenen Erkenntnissen und vom Doktorvater vermittelten methodischen Grundlagen selbständig Lösungswege für die vorgegebenen Probleme zu entwickeln, persönliches Engagement und der termingerechte Abschluss der Arbeit.
Die vorgenommene Bewertung muss für die Mitglieder des Promotionsausschusses eindeutig nachvollziehbar sein. Wesentlich ist dabei, dass die eigene Leistung des Promovenden herausgestellt und gegenüber Beiträgen und Vorarbeiten von dritter Seite innerhalb der eigenen Arbeitsgruppe klar abgegrenzt wird.
Mündliche Prüfung
Nachdem der Promotionsausschuss auf Grundlage der Gutachten einen Notenvorschlag gemacht hat, ist die mündliche Prüfung in der Regel innerhalb von 12 Monaten abzulegen. Sie wird universitätsöffentlich von zwei Prüfern in Form einer maximal 60-minütigen Disputation durchgeführt, mit Kurzvortrag des Doktoranden und nachfolgender Befragung durch die Prüfer.
Inhalt der Prüfung sind die Dissertation und Grundlagen der angrenzenden Fachgebiete. Die Prüfung soll den Charakter eines kollegialen Fachgesprächs haben und keine reine Wissensabfrage sein. In einer nicht öffentlichen Beratung entscheiden die Prüfer, ob die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ ist.