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Empfehlungen zur Betreuung und Begutachtung von Dissertationen mit Abschluss Dr. sc. hum.

Anmeldung der Doktoranden

Die Anmeldung muss laut Landeshochschulgesetz zu Beginn der Arbeit erfolgen. Eine rechtzeitige Anmeldung ist wichtig, da zwischen der Anmeldung zum Promotionsverfahren und der Abgabe der Dissertation mindestens zwei Jahre liegen müssen (§ 8 (1)).

Eine verwandtschaftliche oder partnerschaftliche Beziehung schließt die Übernahme einer Betreuung aus.

Zusätzlich zu den vom Bewerber einzureichenden Dokumenten ist eine von Betreuer (= Doktorvater/Doktormutter) und Bewerber (= künftige Doktorandin/künftiger Doktorand) unterschriebene Promotionsvereinbarung vorzulegen (§ 6 (2)). Bitte füllen Sie die Vorlage gemeinsam mit dem Bewerber vollständig aus; die als optional gekennzeichneten Felder können freigelassen werden. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen später auch geändert werden. Es entstehen durch die Promotionsvereinbarung keine einklagbaren Rechtspositionen.

Mit den eingereichten Anmeldeformularen bestätigen beide Seiten, dass ihnen die "Grundsätze der Medizinischen Fakultäten der Universität Heidelberg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (Promotionsordnung, Anlage 1) bekannt sind und diese eingehalten werden. Zugleich sollten Sie prüfen, ob ein Antrag an die Ethikkommission erforderlich ist, und ob genehmigungspflichtige Tierversuche geplant sind. Der Antrag zum Ethikvotum wird vom Doktorvater/von der Doktormutter an die Ethikkommission gestellt.

Die Formulare sind im Promotionsbüro einzureichen, i. d. R. durch den Bewerber. Der Bewerber/die Bewerberin wird vom Promotionsbüro postalisch über die Annahme seines/ihres Antrags informiert.

Empfehlungen zur Begutachtung

Neben den Empfehlungen zur Beurteilung von Dissertationen empfiehlt der Promotionsausschuss bei der Abfassung eines Votum informativum bzw. Gutachtens folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • In welchen wissenschaftlichen Hintergrund ordnet sich das Thema bzw. die Fragestellung ein?
  • Wie lautet die Fragestellung bzw. die Zielsetzung?
  • Welche Methoden wurden angewandt?
  • Welche statistischen Verfahren wurden eingesetzt?
  • Welche Ergebnisse wurden erhoben? (Hier bitte eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse in das Votum bzw. Gutachten aufnehmen.)
  • Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?
  • Welche weiterführenden Fragestellungen ergeben sich evtl. aus der vorgelegten Arbeit?

Zu bewerten sind die Befähigung des Doktoranden/der Doktorandin zur wissenschaftlichen Arbeit und zum kritischen Denken. Hierzu zählt auch die Fähigkeit, aus durch Literaturstudium gewonnenen Erkenntnissen und vom Doktorvater vermittelten methodischen Grundlagen selbständig Lösungswege für die vorgegebenen Probleme zu entwickeln, persönliches Engagement und der termingerechte Abschluss der Arbeit.

Die vorgenommene Bewertung muss für die Mitglieder des Promotionsausschusses eindeutig nachvollziehbar sein. Wesentlich ist dabei, dass die eigene Leistung des Promovenden herausgestellt und gegenüber Beiträgen und Vorarbeiten von dritter Seite innerhalb der eigenen Arbeitsgruppe klar abgegrenzt wird.

Mündliche Prüfung

Nachdem der Promotionsausschuss auf Grundlage der Gutachten einen Notenvorschlag gemacht hat, ist die mündliche Prüfung in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Annahme der Dissertation abzulegen. Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich und soll etwa eine Stunde dauern.

Kontextspalte

Öffnungszeiten

Sprechzeiten des
Promotionsbüros

Di. 10:00 – 12:00 Uhr: Dr. med. / Dr. med. dent.
Mi. 10:00 – 12:00 Uhr: Dr. sc. hum.

Weiterhin sind Termine auch auf der Basis individueller Vereinbarung möglich und können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

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