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Empfehlungen zur Beurteilung von Dissertationsschriften Dr. sc. hum.

Vom Berichterstatter/von der Berichterstatterin und von den Gutachter/innen sollten grundsätzlich folgende Kriterien bei der Beurteilung einer Arbeit berücksichtigt werden:

  1. Die Befähigung des Doktoranden/der Doktorandin zur wissenschaftlichen Arbeit und zum kritischen Denken. Hierzu zählt auch die Fähigkeit, aus durch Literaturstudium gewonnenen Erkenntnissen und vom Doktorvater/von der Doktormutter vermittelten methodischen Grundlagen selbständig Lösungswege für die vorgegebenen Probleme zu entwickeln, persönliches Engagement und der termingerechte Abschluss der Arbeit.
  2. Die Relevanz der Thematik, damit verbunden die Originalität der Frage- bzw. Aufgabenstellung und der zu erwartende wissenschaftliche Erkenntnisgewinn.
  3. Die systematische Planung des Vorgehens. Bei Beobachtungsstudien und experimentellen Arbeiten zählt hierzu eine adäquate Studien- bzw. Versuchsplanung.
  4. Die Qualität der erzielten Ergebnisse. Bei Beobachtungsstudien und experimentellen Arbeiten zählt hierzu eine adäquate Methodik der Auswertung.
  5. Redaktionelle Aspekte der Dissertation: Länge und Proportionierung der Arbeit, Darstellung der Grundlagen, des Untersuchungsgutes und der -Methodik, sowie der Ergebnisse (einschl. Tabellen und Abbildungen), Diskussion der Ergebnisse, auch in Bezug zur Literatur, Stil und Ausdruck, Gliederung der Arbeit.

Über die allgemeinen Kriterien hinaus werden für die Benotung nachstehende Empfehlungen gegeben:

3 = rite

a) Beobachtungsstudien (z. B. Fallzusammenstellungen einfacher Art, Kasuistiken seltener Fälle.

b) Experimentelle, im wesentlichen nachvollziehende Arbeiten unter Anleitung mit etablierten Methoden.

c) Theoretische Arbeiten einfachen, überwiegend referierenden Charakters.

2 = cum laude

a) Selbständig durchgeführte Beobachtungsstudien, möglichst unter klarer Darstellung neuer wissenschaftlicher Aspekte, vor allem durch Untersuchung von Kontroll- und Versuchsgruppen zur Verifizierung und Falsifizierung bisher bestehender Auffassungen.

b) Experimentelle Arbeiten unter Einbeziehung verschiedenster, etablierter, aber schwieriger Methoden mit selbständiger Durchführung der Experimente, sinnvoller Arbeitsplanung und Strukturierung des Aufgabenkomplexes durch den Doktoranden/die Doktorandin.

c) Arbeiten wie unter 3c) genannt, die bei vorgegebener wissenschaftlicher Problematik ein deutliches Maß eigener Initiative des Doktoranden/der Doktorandin zur Entwicklung wissenschaftlicher Lösungswege erkennen lassen.

1 = magna cum laude

a) Anspruchsvolle Beobachtungsstudien, die zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen geführt haben und im Wesentlichen von dem Doktoranden/der Doktorandin selbständig geplant und durchgeführt worden sind.

b) Experimentelle, methodisch schwierige Arbeiten, die zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen geführt haben, unter Einbeziehung neuer bzw. durch den Doktoranden/die Doktorandin modifizierter Methoden bei im Wesentlichen selbständiger Planung und Durchführung der Arbeiten.

c) Theoretische Arbeiten, die, gestützt auf umfassende Bearbeitung der Literatur und kritische Analyse bestehender Auffassungen, zu einer vom Doktoranden/von der Doktorandin eigenständig entwickelten und überzeugend begründeten neuen wissenschaftlichen Erkenntnis oder Auffassung geführt haben.

Es gilt jeweils:

Eine weitere Voraussetzung ist die Annahme einer Veröffentlichung, die eine originäre Forschungsarbeit in einer anerkannten internationalen, von Experten/Expertinnen begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift beschreibt und in der der Doktorand/die Doktorandin Erst- oder Zweitautor/in ist. Ausnahmen bedürfen einer ausführlichen Begründung. Übersichtsartikel können nur dann auf diese Publikationsanforderungen angerechnet werden, wenn sie die Kriterien unter Punkt c) erfüllen (theoretische Arbeit).

Im Votum informativum muss der Doktorvater/die Doktormutter in jedem Falle den Beitrag, den der Doktorand/die Doktorandin an der Publikation geleistet hat, in Form einer Aufstellung der jeweiligen Anteile unter Berücksichtigung inhaltlicher Abgrenzungen deutlich machen, um die Empfehlung des Prädikats "magna cum laude" zu begründen. Auf dieser Grundlage trifft der Promotionsausschuss eine Entscheidung im Einzelfall.

summa cum laude

a) Arbeiten, die zu bedeutsamen wissenschaftlichen Erkenntnissen geführt haben mit neuen, originellen, über 1a) hinausgehenden Untersuchungs- bzw. Beobachtungsmethoden, die von dem Doktoranden/der Doktorandin selbständig entwickelt und durchgeführt worden sind.

b) Experimentelle Arbeiten mit neuen bedeutsamen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die auch in der Weise über 1b) hinausgehen, dass diese Erkenntnisse auf der Basis eines selbständig erarbeiteten Versuchsplanes und mit selbständig entwickelten Untersuchungsmethoden gewonnen worden sind.

c) Theoretische Arbeiten, die zu neuen bedeutsamen wissenschaftlichen Erkenntnissen geführt haben. Diese wurden durch einen neuen, originellen Denkansatz und ein komplexes theoretisches Modell ermöglicht, die der Doktorand/die Doktorandin selbst entwickelt und überzeugend dargestellt hat.

Es gilt jeweils:

Eine weitere Voraussetzung ist die Annahme einer Veröffentlichung in einer anerkannten internationalen, begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift mit dem Doktoranden/der Doktorandin als alleinigem Erstautor/alleiniger Erstautorin. Ausnahmen, insbesondere eine geteilte Erstautorenschaft, bedürfen der eingehenden Begründung.

Im Votum informativum muss der Doktorvater/die Doktormutter in jedem Falle den Beitrag, den der Doktorand/die Doktorandin an der Publikation geleistet hat, in Form einer Aufstellung der jeweiligen Anteile unter Berücksichtigung inhaltlicher Abgrenzungen deutlich machen, um die Empfehlung des Prädikats "summa cum laude" zu begründen. Auf dieser Grundlage trifft der Promotionsausschuss eine Entscheidung im Einzelfall.


Begriffe

Experimentell im Sinne dieser Empfehlungen ist eine Studie dann, wenn die Einflussfaktoren, die studiert werden sollen, vom Untersucher/der Untersucherin selbst oder nach einem von ihm/ihr festgelegten Verfahren gesteuert werden, wie z. B. bei In-vitro-Experimenten, Tierversuchen und randomisierten klinischen Studien.

Studien, bei denen die Einflussfaktoren nur festgestellt (beobachtet) werden, wie z. B. bei Fall-Kontroll-Studien oder Kohortenstudien, sind hier unter Beobachtungsstudien zusammengefasst.

Theoretisch werden hier solche Arbeiten genannt, für die keine eigene Datengewinnung erfolgt ist.

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