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Inhalt
Bitte beachten:
ACHTUNG: Aufgrund der Virus SARS-CoV-2 Situation finden die mdl. Prüfungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.
09.09.2024
Ort: UMM, Mannheim, Haus 42, Raum: S05
14.00 Uhr
Ätiologische Risikofaktoren und Präventionsmaßnahmen bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung – ein internationaler Vergleich zwischen den Ländern der EU
14.30 Uhr
Einfluss der restaurativen Proktokolektomie mit ileoanaler Pouchanlage auf die Lebensqualität und postoperativen funktionellen Ergebnisse: Eine monozentrische retrospektive Analyse
15.00 Uhr
Human macrophage programming by GDF-15
15.30 Uhr
Analyse der Auswirkung einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Rheumatologen und Dermatologen in Kombination mit einer patienten-spezifischen Smartphone-App auf die Qualität der medizinischen Versorgung und früheren Diagnosestellung von Komorbiditäten bei Psoriasis und Psoriasis-Arthritis Patienten
Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.
11.09.2024
Ort: UMM, Mannheim, Haus 42, Raum: S05
14.00 Uhr
Interstitielle elektronische Brachytherapie mit schrittweisem Setzen von Strahlungspunkten bei lokal inoperablen Tumoren: Eine Simulation mit Dosimetrievergleich zur Seedimplantation
14.45 Uhr
Implication of Platelet derived Growth Factor (PDGFB) in arterial venous malformations
15.30 Uhr
Langzeitbeobachtung von thailändischen und deutschen Heranwachsenden und jungen Erwachsenen mit chronischer myeloischer Leukämie
16.15 Uhr
Transiente globale Amnesie in prä- und postepisodischer Betrachtung: Eine retrospektive Evaluation prädisponierender Faktoren und postakuter Defizite in 185 Fällen
17.00 Uhr
Chirurgische Ergebnisse der primären Endostimimplantation bei Patient*innen mit gastroösophagealer Refluxkrankheit
Informationen zur mündlichen Prüfung Dr. med./Dr. med dent.
Gemäß Landeshochschulgesetz (LHG, 3. HRÄG § 38, 2) beruht die Promotion "auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, zu deren Gegenständen die Dissertation gehört".
Informationen zur mündlichen Prüfung
Mit Inkraftreten der neuen Promotionsordnung am 1.12.2015 (Mitteilungsblatt 21/2015) hat jede/r Promovierende eine mündliche Prüfung über seine Dissertation abzulegen.
Nach §18 (2) Übergangsbestimmungen der neuen Promotionsordnung gilt auf Antrag die Promotionsordnung vom 22.09.2006, sofern die/der Promovierende, die Zulassung zur Promotionsprüfung vor Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung bereits beantragt hat (Stichtag 1. 12. 2015) . Danach wurde als mündliche Prüfung "in der Regel die ärztliche oder zahnärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte/Ärztinnen oder Zahnärzte/Zahnärztinnen anerkannt, wenn zwischen dieser und der Eröffnung des Promotionsverfahrens ( i.d.R. Abgabe der Dissertationsschrift im Promotionsbüro) nicht mehr als drei Jahre verstrichen waren".
In der neuen Promotionsordnung werden die Bestimmungen zur mündlichen Promotionsleistung in § 11 Absatz 1-7 ausgeführt.
Danach ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung die Bewertung der Dissertationsschrift durch den Promotionsausschuss auf der Grundlage der eingeholten Gutachten mit dem Notenvorschlag mindestens "rite".
Der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses bestimmt danach aus dem Kreise der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen der Fakultät zwei Prüfer/Prüferinnen für die mündliche Prüfung und bestimmt einen/eine von Ihnen zum Vorsitzenden bzw. zur Vorsitzenden.
Der oder die Vorsitzende der Prüfungskommission bestimmt im Benehmen mit dem/der zweiten Prüfer/in und dem /der Kandidaten/in den Termin für die Disputation.
Die mündliche Prüfung ist spätestens zwölf Monate nach Abgabe des Notenvorschlags für die Dissertation durch den Promotionsausschuss (§ 10 Abs. 1) abzulegen.
Die mündliche Prüfung wird universitätsöffentlich in Form einer maximal 60-minütigen Disputation durchgeführt, mit Kurzvortrag des/der Doktoranden/in und nachfolgender Befragung durch die Prüfer. Nur die Prüfer dürfen dem/der Doktorand/in Fragen stellen. Aus wichtigen Gründen wie z.B. die Sicherung des ungestörten Prüfungsablaufs, können Zuhörer und Zuhörerinnen ausgeschlossen werden.
Inhalt der Prüfung sind die Dissertation und Grundlagen der angrenzenden Fachgebiete. Die Prüfung soll den Charakter eines kollegialen Fachgesprächs haben und keine reine Wissensabfrage sein.
In einer nicht öffentlichen Beratung entscheiden die Prüfer, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist. Die Prüfer können außerdem eine Empfehlung zur Benotung der gesamten Promotionsleistung an den Promotionsausschuss abgeben (§ 11 Abs. 6 ).
Besteht der/die Kandidat/in die mündliche Prüfung nicht, so kann er/sie diese innerhalb von sechs Monaten einmal wiederholen. Diese Frist kann durch einen begründeten Antrag verlängert werden.
Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll angefertigt.
Anstehende universitätsöffentliche Disputationen
Der jeweilige Beginn kann sich aufgrund von Verzögerungen in den Vorprüfungen nach hinten verschieben. Die mündliche Prüfung kann jeweils maximal 60 Minuten betragen.
Kontextspalte
Ansprechpartner
Heike Steinberger
Referentin
Telefon 0621 383-71120
heike.steinberger@ medma.uni-heidelberg.de