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Inhalt

Rigorosum


Bitte beachten:

ACHTUNG: Aufgrund der Virus SARS-CoV-2 Situation finden die mdl. Prüfungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.

14.04.2023

Ort: Haus 28, Ebene 1, Raum: Konferenzzimmer

12.00 Uhr

Cost-effectiveness analysis of colorectal cancer screening strategies in Germany

12.45 Uhr

Die Evaluation des 1318 nm Diodenlasers in der offenen Leberchirurgie

13.30 Uhr

Etablierung und Charakterisierung eines murinen Cecal Slurry Sepsis-Modells

14.15 Uhr

Lymphknotenmapping bei Plattenepithelkarzinomen von Pharynx und Larynx

15.00 Uhr

Drug Survival Raten von Systemtherapien bei Atopischer Dermatitis

Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.

21.04.2023

Ort: Mannheim, Haus 42, Ebene 2, Raum: S05

10.00 Uhr

Eine retrospektive Studie zu Auftreten, Keimspektrum, Letalität und Lokalisation innerhalb der Wirbelsäule bei Spondylodiszitis im Uniklinikum Mannheim über einen Zehnjahreszeitraum

10.45 Uhr

Über die Anwendung von inhalativem Stickstoffmonoxid (iNO) in der Therapie von Patient:innen mit kongenitaler Zwerchfellhernie

11.30 Uhr

Entwicklung verschiedener Techniken zur Verbesserung der Genauigkeit der Kypho-IORT (Intraoperative Radiotherapie kombiniert mit Kyphoplastie) bei Wirbelkörpermetastasen mit dem Ziel der Dosisoptimierung sowie individuellen Dosisverschreibung

12.15 Uhr

Nozizeptorklassen-spezifische axonale Sensibilisierung durch Nervenwachstumsfaktor NGF beim Menschen

13.00 Uhr

Dynamic stabilization in patients with degenerative spinal stenosis and borderline stable spondylolisthesis

Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.

27.04.2023

Ort: UMM, Haus 42, Raum: S05

14.00 Uhr

Evaluation des konfokalen Endomikroskops „Convivo“ für die Schnittranddiagnostik cerebraler Tumore

14.45 Uhr

Einfluss Tumor-assoziierter Fibroblasten als Komponenten des Tumormikromilieus auf die Thymustumor Regulation

15.30 Uhr

The influence of danger and resolution signals on innate immune memory in human primary monocytes and in M1 or M2 polarized macro-phages

16.15 Uhr

Expression of ErbB4 in astrocytes of human hippocampus samples and in murine primary astrocyte culture

17.00 Uhr

Posturographische Untersuchungen osteopathischer Therapieeffekte bei Patienten mit Schwindel

Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.

28.04.2023

Ort: Mannheim, ZI, Raum: 306, Suchtzentrum

08.30 Uhr

Risikofaktoren, Determinanten und Muster heroinbezogener Überdosierungen in der Bundesrepublik Deutschland

09.15 Uhr

Zusammenhang zwischen kardiovaskulären Risikofaktoren und der Hospitalisierungsrate und -dauer bei Patienten mit einer affektiven Störung

10.00 Uhr

Analyse der Hintergründe für eine Inanspruchnahme der Notaufnahme aufgrund von neurologischen Beschwerden

10.45 Uhr

Die Rolle des mGlu-2/3 Rezeptors im Belohnungssystem und dessen Einfluss auf Suchtverhalten

11.30 Uhr

Traumerleben und die Metakognitive Theorie – Eine empirische Untersuchung von PatientInnen mit Schlafstörungen

Informationen zur mündlichen Prüfung Dr. med./Dr. med dent.

Gemäß Landeshochschulgesetz (LHG, 3. HRÄG § 38, 2) beruht die Promotion "auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, zu deren Gegenständen die Dissertation gehört".

Informationen zur mündlichen Prüfung

Mit Inkraftreten der neuen Promotionsordnung am 1.12.2015 (Mitteilungsblatt 21/2015) hat jede/r Promovierende eine mündliche Prüfung über seine Dissertation abzulegen.

Nach §18 (2) Übergangsbestimmungen der neuen Promotionsordnung gilt auf Antrag die Promotionsordnung vom 22.09.2006, sofern die/der Promovierende, die Zulassung zur Promotionsprüfung vor Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung bereits beantragt hat (Stichtag 1. 12. 2015) . Danach wurde als mündliche Prüfung "in der Regel die ärztliche oder zahnärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte/Ärztinnen oder Zahnärzte/Zahnärztinnen anerkannt, wenn zwischen dieser und der Eröffnung des Promotionsverfahrens ( i.d.R. Abgabe der Dissertationsschrift im Promotionsbüro) nicht mehr als drei Jahre verstrichen waren".

In der neuen Promotionsordnung werden die Bestimmungen zur mündlichen Promotionsleistung in § 11 Absatz 1-7 ausgeführt.

Danach ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung die Bewertung der Dissertationsschrift durch den Promotionsausschuss auf der Grundlage der eingeholten Gutachten mit dem Notenvorschlag mindestens "rite".

Der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses bestimmt danach aus dem Kreise der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen der Fakultät zwei Prüfer/Prüferinnen für die mündliche Prüfung und bestimmt einen/eine von Ihnen zum Vorsitzenden bzw. zur Vorsitzenden.

Der oder die Vorsitzende der Prüfungskommission bestimmt im Benehmen mit dem/der zweiten Prüfer/in und dem /der Kandidaten/in den Termin für die Disputation.

Die mündliche Prüfung ist spätestens zwölf Monate nach Abgabe des Notenvorschlags für die Dissertation durch den Promotionsausschuss (§ 10 Abs. 1) abzulegen.

Die mündliche Prüfung wird universitätsöffentlich in Form einer maximal 60-minütigen Disputation durchgeführt, mit Kurzvortrag des/der Doktoranden/in und nachfolgender Befragung durch die Prüfer. Nur die Prüfer dürfen dem/der Doktorand/in Fragen stellen. Aus wichtigen Gründen wie z.B. die Sicherung des ungestörten Prüfungsablaufs, können Zuhörer und Zuhörerinnen ausgeschlossen werden.

Inhalt der Prüfung sind die Dissertation und Grundlagen der angrenzenden Fachgebiete. Die Prüfung soll den Charakter eines kollegialen Fachgesprächs haben und keine reine Wissensabfrage sein.

In einer nicht öffentlichen Beratung entscheiden die Prüfer, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist. Die Prüfer können außerdem eine Empfehlung zur Benotung der gesamten Promotionsleistung an den Promotionsausschuss abgeben (§ 11 Abs. 6 ).

Besteht der/die Kandidat/in die mündliche Prüfung nicht, so kann er/sie diese innerhalb von sechs Monaten einmal wiederholen. Diese Frist kann durch einen begründeten Antrag verlängert werden.

Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll angefertigt.

Anstehende universitätsöffentliche Disputationen

Der jeweilige Beginn kann sich aufgrund von Verzögerungen in den Vorprüfungen nach hinten verschieben. Die mündliche Prüfung kann jeweils maximal 60 Minuten betragen.

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