Sie befinden sich hier

Inhalt

Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 10 L-BGG – Medizinische Fakultät Mannheim

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit orientiert sich formal am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Europäischen Kommission vom 11. Oktober 2018. Darin ist eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegt.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache (Hier klicken)
  • Inhalte und Menüs auf der Webseite in Leichter Sprache (Hier klicken)

Allgemeine Hinweise

Die Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg ist bestrebt, ihre Webseite im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV sowie des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter www.umm.uni-heidelberg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei und fallen unter die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG:

  • Ein Kontrast-Umschalter ist bislang nicht implementiert.
  • PDF-Dokumente liegen teilweise noch nicht in barrierefreier Form vor.
  • Grafiken und Bilder sind nicht durchgängig mit Alternativtexten versehen.
  • Inhalte in Leichter Sprache stehen noch nicht vollständig zur Verfügung.
  • Audiodeskriptionen für Videos sind derzeit nicht vorhanden.
  • Nicht alle Formulare zur Kontaktaufnahme sind barrierefrei gestaltet.

Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Die Webseite ist für mobile Endgeräte optimiert.
  • Alle Videos sind mit deutschen und teilweise englischen Untertiteln versehen.
  • Die Webseite ist grundsätzlich für Screenreader geeignet.
  • Es werden keine Frames verwendet.
  • Auf blinkende oder bewegte Inhalte wird verzichtet.
  • Eine klare und konsistente Seitenstruktur wird angestrebt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.05.2020 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 17.12.2025 aktualisiert.

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des L-BGG vereinbar sind.

Medizinische Fakultät Mannheim
Webredaktion
Theodor-Kutzer-Ufer 1–3
68167 Mannheim
E-Mail: webredaktion@remove-this.medma.uni-heidelberg.de

Durchsetzungsverfahren

Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Sie nimmt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion Beschwerden entgegen. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten finden Sie auf der Webseite Ihres Stadt- oder Landkreises.

Wenn innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg (LZ-BARR) einschalten:

Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375

Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und kann ohne Rechtsbeistand durchgeführt werden. Auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung können Sie nachlesen, wie das Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen Antrag stellen können.