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Ruheraum für schwangere Frauen und stillende Mütter

Schwangere müssen sich in unmittelbarer Nähe ihres Arbeitsplatzes ausruhen bzw. ihr Kind stillen können. Für all jene, die in einem Großraumbüro oder einem Labor arbeiten, ist der Arbeitsplatz selbst hierfür nicht geeignet. Deshalb hat die Medizinische Fakultät Mannheim im sogenannten Tridomus-Gebäude in der Ludolf Krehl-Straße, in dem unter anderem Labors einiger Forschungsgruppen untergebracht sind, einen Ruheraum für Schwangere eingerichtet.

Ungestört stillen und ruhen

Der Raum 202.1 findet sich in der Ludolf-Krehl-Straße 13-17, Haus B auf Ebene 2, neben dem Seminarraum 42. Ausgestattet ist er mit Stuhl, Tisch und einer Liege.

Der Raum ist üblicherweise verschlossen, um die ungestörte Nutzung zu gewährleisten und Hygienestandards wahren zu können. Wer den Raum zum ersten Mal nutzen möchte, wird gebeten, sich zuvor kurz bei der Gleichstellung, Frau Antonia Scheib-Berten gleichstellungsbuero@remove-this.medma.uni-heidelberg.de, Tel. -71125  oder Herrn Klaus Lehmann, Technik klaus.lehmann@remove-this.medma.uni-heidelberg.de Tel. -71190 zu melden. Es findet ein kurzes Vorgespräch mit Aushändigung des Schlüssels statt.

Ruheraum vorgeschrieben

Ein Ruheraum am Arbeitsplatz ist für Schwangere vorgeschrieben. §6 Abs. 3 der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) fordert: „Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.“ Genauer definiert wird diese Vorschrift in der Arbeitsstättenregel ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“: "Schwangere Frauen oder stillende Mütter müssen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe (höchstens 5 Minuten Fußweg) die Möglichkeit haben, sich hinzulegen, auszuruhen oder ihr Kind zu stillen. Dabei ist Privatsphäre zu gewährleisten."