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Transkript - Tanja Kramper

Frau Kramper, welche Formen von Stalking begegnen Ihnen in Ihrer polizeilichen Arbeit am häufigsten?

Am häufigsten sind tatsächlich noch immer diese Standards, die man auch so von früher noch kennt ohne die digitale Gewalt beispielsweise Telefonanrufe, Aufsuchen in der Nähe, an der Arbeitsstelle oder auch zu Hause im Wohnbereich auftauchen. Und natürlich, was insbesondere jetzt dazugekommen ist, am häufigsten ist der Kontakt über digitale Medien, das heißt über WhatsApp, E-Mail, Anrufe bzw Email und Anrufe. Das sind so die absolut häufigsten Themen, die wir da haben in dem Bereich.

Welche ersten Schritte empfehlen Sie Betroffenen, sobald sie den Verdacht haben, gestalkt zu werden?

Also wichtig ist tatsächlich: Nehmen Sie es ernst. Ihr Bauchgefühl ist extrem wichtig und wenn Sie merken, ich werde vielleicht gestalkt, binden Sie Ihr soziales Umfeld mit ein. Teilen Sie das mit jemandem und dokumentieren Sie es. Alles, was Ihnen auffällt, was Ihnen komisch vorkommt, auch wenn Sie es noch nicht einordnen können. Machen Sie sich Notizen. Wann? Wie, Wo? Was war Ihnen komisch? Was ist Ihnen aufgefallen? Wichtig ist auch: Es gibt Beratungsstellen hier in den Strukturen.

Wenn Sie es noch nicht wissen, wo rufen Sie das Hilfetelefon für Frauen oder auch das Hilfetelefon für Männer an? Dort wird Ihnen auch zu dem Themenbereich Stalking weitergeholfen. Da können Sie mal erste Schritte überlegen oder eben die örtliche Beratungsstelle bei Ihnen vor Ort.

Welche präventiven Maßnahmen können Betroffene ergreifen, um sich frühzeitig zu schützen?

Also präventiv können wir natürlich sagen schauen Sie mal Ihre private Einstellungen an, am Handy, am PC. Wer kann alles auf meine Dinge, auf meine Daten zugreifen? Wir raten noch immer Googeln Sie sich mal, schauen Sie mal, wie Sie im Netz unterwegs sind. Wenn man Ihren Namen googelt, was finde ich denn dann? Kann ich da irgendwelche Daten löschen? Also man sollte auch vielleicht nicht immer in jedes offene WLAN gehen. Wichtig ist einfach auch in dem Bereich Datenschutz, im Bereich, auch im realen Leben. Muss ich in meinem Hausmüll, alle meine Adressen oder andere wichtige sensible Daten entsorgen? Aber auch Knackpunkt, wie wir es jetzt als Polizei merken, ist vor allem ein digitaler Fingerabdruck im Netz. Da sollte man schauen, wie sind da meine Sicherheitsupdates und meine Apps gesichert.

Welche konkreten Schutzmöglichkeiten kann die Polizei anbieten? Sowohl direkt nach einer Meldung als auch im laufenden Verfahren?

Also was wir natürlich machen uns dann intensiv mit dem mit den Betroffenen auch und auch mit dem Täter Täterinnen. Dann wir sind ein wichtiger Punkt, Netzpunkt in Hilfestrukturen und Interventionsstruktur. Das heißt, wir vermitteln dann auch an entsprechende Hilfestellen. Das ist das eine, das andere zu sagen ja, wir haben wir das Verfahren wird eingeleitet, wir legen es der Staatsanwaltschaft vor. Wir sind jederzeit anrufbar, sowieso über die 110 in dem Bereich und werden dann auch viele Hinweise und Tipps geben hinsichtlich Dokumentationen. Und was kann ich noch für Einrichtungen machen, Apps oder so was? Und dann ist natürlich auch der Hinweis auf ein Gewaltschutzgesetz, wo wir dann entsprechend weitere Verfahren einleiten können.

Wie unterstützt die Polizei Betroffene im Rahmen des genannten Gewaltschutzgesetzes?

Also erst mal: wir haben ja speziell ausgebildete Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der häuslichen Gewalt in diesem Kontext, die also wirklich die Netzwerkstrukturen gut kennen und auch der erste Schritt ist, wenn wir irgendwann können wir einen Platzverweis oder eine Wegweisung aussprechen, die dann für vier Tage gelten.

In dem Moment können also die Menschen sich auch überlegen, nach dem Gewaltschutzgesetz, was sie auch ohne polizeiliche Strafanzeige machen können. Das ist ein Zivilrecht, eine Verfügung zu erlassen. Deswegen ist es auch wichtig, wie vorher gesagt, die Dokumentation, dass ich mit Dingen zu Gericht zum Familiengericht gehen kann und sagen kann, dass das das und das ist dann dann passiert.

Und so geht es mir jetzt und eventuell eben auch mit der polizeilichen Strafanzeige. Dann wird eine Verfügung erlassen, wenn die erlassen worden ist und die Person verstößt dagegen haben wir eine Ordnungswidrigkeit und dann kommen wir als Polizei wieder ins Spiel, können dann die Person habhaft machen, machen auch eine Gefährderansprache, die wir auch zu Beginn machen, natürlich. Und zeigen doch mal die Konsequenzen aus für den Täter oder die Täterin.

Und gerade dieses Gewaltschutzgesetz ist ein gutes Mittel, um entsprechende weitere Maßnahmen bis hin zur Haft anzustreben.

Wie können Betroffene reagieren, wenn das Verhalten des Täters zunehmend hartnäckig wird?

Also das werden sie auch schon vom Anfang an. Wir werden das den Menschen sagen. Alles dokumentieren, 110 anrufen. Das konsequente Ignorieren ist das A und O. Wir brauchen die Betroffene, die müssen da mitmachen. Das ist sehr, sehr schwierig und vor allem natürlich auch im Kontext, wenn noch Kinder im Raum sind. Das Umgangsrecht ist schwierig, aber konsequentes Ignorieren ist wichtig. Was total schwer ist, die Polizei entsprechend immer mit ins Boot holen. Wir haben auch den operativen Opferschutz. Auf jeden Fall nicht zuwarten, sondern tatsächlich unten mit ins Boot holen, wenn es eben schlimmer wird.

Wir wissen um die Situation, um die Dynamik der Situation bei Stalking. Deswegen ist es so wichtig. Tun Sie sich jemandem anvertrauen, gehen Sie zur Polizei.

Vielen Dank.

Kontextspalte

Tanja Kramper
Kriminalhauptkommissarin,
Referentin Kriminalprävention und
Opferschutzkoordinatorin
am Polizeipräsidium Mannheim

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