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Bitte beachten:
Seit 02.06.2025 finden Sie das Promotionsbüro im Tridomus C, Ebene 3, Ludolf-Krehl-Straße 13-17.

Die Telefonnummern sind unverändert.

Promotionsvorhaben mit dem Abschluss Dr. sc. hum.

Das Promotionsbüro für Dr. sc. hum. ist bis 19.09.2025 geschlossen.

Sie können eine Promotion aufnehmen, wenn Sie

  1. einen fachlich einschlägigen Masterstudiengang,
  2. einen fachlich einschlägigen Studiengang an einer Universität mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
  3. einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden fachlich einschlägigen Studiengang an einer Universität oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht

mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

In der Regel sind für eine Zulassung eine schriftliche Abschlussarbeit und ein überdurchschnittlicher Studienabschluss in einem Studiengang mit in der Regel 300 ECTS nachzuweisen.

Von der Zulassung zum Promotionsverfahren Dr. sc. hum sind Absolvent/innen mit alleinigem medizinischem bzw. zahnmedizinischen Staatsexamen oder diesen international gleichgestellten Abschlüssen grundsätzlich ausgeschlossen.

Ausnahmeregelungen finden Sie in der Promotionsordnung § 4.

Bei Bewerber*innen mit ausländischem Hochschulabschluss muss vor der Einreichung von Anmeldeunterlagen eine gutachterliche Stellungnahme durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingeholt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf der Webseite "Promotion".

Die Doktorarbeit soll in der Regel circa 3 Jahre vollzeitliche Arbeit umfassen.

In begründeten Fällen sind kumulative Dissertationen möglich (siehe Ausführungsbestimmungen zu publikationsbasierten Dissertationen).

Bei Annahme als Doktorand*in ab dem 1.3.2022 ist die Teilnahme an einem strukturierten Ausbildungsprogramm verpflichtend (PromO Anlage 2), siehe

Genaue Informationen zu TAC Meetings und Inhalten des strukturierten Programms, das von der School of Translational Medicine der Medizinischen Fakultät Mannheim (STMM) für Promovierende des Dr.sc.hum. angeboten wird, finden Sie auf deren Seiten: STMM.

Bitte beachten Sie:

Nur vollständige Unterlagen mit Originalunterschriften und Stempeln, die zu den veröffentlichten Abgabeterminen form- und fristgerecht im Promotionsbüro eingehen, können für die folgende Sitzung des Promotionsausschusses berücksichtigt werden.

Bitte reichen Sie Unterlagen in der genannten Reihenfolge gelocht und ungeklammert (ungetackert) ohne Prospekthüllen oder Schnellhefter ein.

Die einzureichenden Unterlagen müssen langzeitarchivierbar sein. Kopien auf Recyclingpapier können daher nicht akzeptiert werden.

Alle einzureichenden Unterlagen zum Promotionsverfahren verbleiben im Promotionsbüro, bitte fertigen Sie daher vorab für den persönlichen Gebrauch Kopien.

Antrag auf Annahme als Doktorand/in

Gemäß § 5 PromO sind Dissertationen bei der Vergabe eines Themas bei der Medizinischen Fakultät Mannheim unverzüglich anzumelden. Eine digitale Anmeldung zur Promotion erfolgt über das Doktorandenportal heiDOCS.

Achtung: Eine schriftliche Anmeldung ist außerdem erforderlich.

Die unten gelisteten Dokumente geben Sie bitte, sofern nicht anders angegeben, im Promotionsbüro ab. Bitte drucken Sie die Dokumente aus.

  • Checkliste I,
  • Antrag auf Annahme als Doktorand/in,
  • Exposé (verbindlicher Leitfaden),
  • Ggf. Ethikvotum und zusätzlich eine kurze Zusammenfassung des Inhalts des Ethikvotums,
  • Ggf. Aktenzeichen und NTP (nicht-technische Projektzusammenfassung) des Tierversuchsvorhabens,
  • Aktueller(!) tabellarischer Lebenslauf,
  • Bei industriebasiertem oder drittmittelgefördertem Promotionsvorhaben: Kopie des Arbeitsvertrags,
  • Bei finanzieller Unterstützung oder anderen vertraglichen Vereinbarungen mit Industriepartnern: Bestätigung des Unternehmens, dass es keine Einschränkungen bei der Veröffentlichung der Dissertationsergebnisse geben wird,
  • Nachweis über das abgeschlossene Hochschulstudium in amtlich beglaubigter Kopie: Diplom bzw. Bachelor und Master, jeweils Urkunde, Zeugnis und Fächerliste (Transcript of Records) in Originalsprache und ggf. deutscher oder englischer Übersetzung,
  • Bitte beachten: Bei Abschlüssen außerhalb der EU muss vorab eine gutachterliche Stellungnahme der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz zur Promotionszulassung eingeholt worden sein. Diese bitte von der Betreuerin bzw. dem Betreuer ausschließlich per E-Mail an das Promotionsbüro weiterleiten.
  • Bei Abschlüssen aus China, Indien und Vietnam: APS,
  • Beim Onboarding aus Drittstaaten: Erklärung zur Einhaltung exportkontrollrechtlicher Vorschriften für die Annahme einer Doktorandin/eines Doktoranden aus einem Drittstaat. (Weitere Infos: Prüfschema Exportkontrolle, Erklärung Exportkontrolle)
  • Sprachkenntnisnachweis bei Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch oder Englisch ist,
  • Promotionsvereinbarung mit Angaben zum individuellen Studienprogramm – Ausführungsbestimmungen Strukturiertes Studienprogramm, (Vorlage Promotionsvereinbarung),
  • Zur Identitätsprüfung muss bei der Abgabe der Anmeldeunterlagen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden.

Verfassen der Dissertation

Bei einer geplanten kumulativen Dissertation ist vor der Anfertigung der Dissertation ein Antrag auf Genehmigung beim Promotionsausschuss zu stellen (Einreichung "Darstellung der Eigenleistung der Doktorandin/des Doktoranden" + Deckblätter der Publikationen im Promotionsbüro; Bitte lesen Sie sich hier ein: Ausführungsbestimmungen zu publikationsbasierten Dissertationen).

Dissertation

Dissertationskurzfassung

Literaturverwaltung mit EndNote
Bitte beachten Sie hier besonders den Hinweis "Zeitschriftentitel im Literaturverzeichnis korrekt darstellen" und wenden Sie sich bei Fragen an die Bibliothek.

Abgabe der Dissertation (Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens)

Die Dokumente geben Sie bitte, sofern nicht anders angegeben, im Promotionsbüro ab. Die Dissertation muss nicht persönlich abgegeben werden. Dies kann auch postalisch oder von einer beauftragten Person geschehen. Bitte drucken Sie die unten gelisteten PDF-Dokumente aus. Bitte kopieren Sie sich sämtliche Dokumente für den Eigenbedarf, das Promotionsbüro fertigt keine Kopien an.

Bitte reichen Sie die nachstehend genannten Unterlagen in der folgenden Reihenfolge gelocht und ungeklammert (ungetackert) ohne Prospekthüllen oder Schnellhefter ein. Nur vollständig unterschriebene Anträge, die form- und fristgerecht im Promotionsbüro eingehen, können dem Promotionsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden:

  • Ein gebundenes Exemplar der Dissertation,
  • Eine elektronische Fassung (PDF) der Dissertation (Ihr Nachname muss im Dateinamen vorkommen) am Tag der Einreichung der Unterlagen per E-Mail an susanne.volz@remove-this.medma.uni-heidelberg.de,
  • Checkliste II,
    Bitte beachten:
    Vorgeschlagene Gutachter*innen und Prüfer*innen dürfen nicht mit der Doktorandin bzw. dem Doktoranden publiziert haben und nicht in der gleichen Arbeitsgruppe tätig sein.
    Bei den Vorschlägen für Gutachter*innen und Prüfer*innen für die mündliche Promotionsprüfung sollte es mindestens eine Unterscheidung bei den vorgeschlagenen Personen geben
  • Antrag Einleitung des Promotionsverfahrens,
  • Gutachten der Doktormutter/des Doktorvaters im Original und digital (ohne das Gutachten kann das Verfahren nicht eröffnet werden),
  • Vorschläge für zwei Gutachter/innen (unter Angabe aktueller Kontaktdaten, wie Anschrift und E-Mail; bei Summa-cum-laude-Arbeiten müssen zwei weitere externe Gutachter/innen (ebenfalls mit aktuellen Kontaktdaten) genannt werden,
  • ggf. Ethikvotum,
  • Dissertationskurzfassung (von Doktormutter/Doktorvater unterschrieben),
  • Bei vorliegender Publikation eine von Doktormutter/Doktorvater unterschriebene Darstellung des Anteils der Doktorandin/des Doktoranden an der Publikation,
  • Bei kumulativer Dissertation: Darstellung der Eigenleistung der Doktorandin/des Doktoranden,
  • Deckblatt bereits veröffentlichter (Teil-)Ergebnisse der Dissertation,
  • Eine von Doktormutter/Doktorvater unterschriebene Bestätigung über das absolvierte Studienprogramm mit Auflistung besuchter Lehrveranstaltungen sowie Nachweis über TAC-Meetings im Rahmen des strukturierten Ausbildungsprogramms (Transcript of Records) sowie TAC-Fortschrittsberichte und die Kurzprotokolle der TAC-Meetings,
  • Tabellarischer Lebenslauf (beruflicher und wissenschaftlicher Werdegang),
  • Aktuelles (max. drei Monate altes) polizeiliches Führungszeugnis,
  • Statistikbogen,
  • Einzahlungsbeleg über 50,00 Euro (Bankverbindung: Landesbank Baden-Württemberg, IBAN: DE40600501010004616342, BIC: SOLADEST600, Verwendungszweck: Promotionskonto Kostenstelle: 90501050.4).

Das Verfahren dauert in der Regel vier bis sechs Monate (Einholen der Gutachten, Auslagefristen etc.). Sie werden schriftlich über die Annahme der Arbeit, Korrekturauflagen oder fehlende Unterlagen informiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei der Vielzahl von Verfahren nicht möglich ist, Zwischenanfragen zum Stand des Verfahrens zu beantworten.

Mündliche Prüfung (Rigorosum)

Allgemeine Rahmenbedingungen

Die mündliche Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten nach Annahme der Dissertation abgelegt werden. In begründeten Fällen kann vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragt werden. Die/der Vorsitzende der Prüfungskommission legt den Termin der mündlichen Prüfung im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Prüfungskommission und der Doktorandin/dem Doktoranden fest.

Die Prüfung umfasst die Präsentation und Disputation der Dissertation sowie die Beurteilung der allgemeinen Fähigkeit der Doktorandin/des Doktoranden zur wissenschaftlichen Diskussion und zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit. Die mündliche Prüfung soll in der Regel etwa eine Stunde dauern. Davon entfallen 15-20 Minuten auf die Präsentation der Dissertation.

Die Prüfung ist universitätsöffentlich. Auf Antrag der Doktorandin/des Doktoranden oder aus anderen wichtigen Gründen kann jede Form der Öffentlichkeit begrenzt oder ausgeschlossen werden. Die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses sind nicht öffentlich.

Die Prüfung findet in der Regel in Präsenz statt. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag der Doktorandin/des Doktoranden eine mündliche Prüfung per Videokonferenz genehmigt werden. Hierfür wird auf der Webseite des Promotionsbüros ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Alle Mitglieder der Prüfungskommission müssen dem Antrag zustimmen. Eine geeignete Aufsichtsperson muss den ordnungsgemäßen Ablauf der mündlichen Prüfung sicherstellen. Ein Anspruch auf Ablegung der mündlichen Prüfung über Videotelefonie besteht nicht.

Bewertung der mündlichen Prüfung

Die Prüfungskommission wird vom Promotionsausschuss nach Annahme der Dissertation bestellt. Sie besteht aus der/dem Vorsitzenden (einem Mitglied des Promotionsausschusses), und den Prüfer*innen des Hauptfachs (in der Regel die Doktormutter bzw. der Doktorvater) und der beiden Nebenfächer. Alle Mitglieder der Prüfungskommission beteiligen sich an der Befragung der Kandidatin/des Kandidaten und an der Diskussion. Bei der Gesamtbewertung der Promotionsleistung haben die Dissertation und die mündliche Prüfung gleiches Gewicht. Die mündliche Prüfung gilt nur dann als bestanden, wenn die Prüfer*innen für die Haupt- und Nebenprüfungsfächer im Einvernehmen mit der/dem Vorsitzenden der Prüfungs-kommission mindestens eine befriedigende (rite) Leistung bestätigt haben. Wurde die Prüfung nicht bestanden, kann sie innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholt werden.

Nach Auslage und Rigorosum

Kontextspalte

 

Abgabetermine

Promotionsunterlagen sind jeweils abzugeben bis

  • 15.01.2025
  • 12.02.2025
  • 19.03.2025
  • 14.05.2025
  • 02.07.2025
  • 29.09.2025
  • 29.10.2025
  • 19.11.2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner an den einzelnen Instituten und Kliniken der UMM finden Sie über die Einrichtungsliste.