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Inhalt

Honorar- und Werkverträge

Honorarvertrag

Im Rahmen des Honorarvertrages/ Vertrages über freie Mitarbeit/ wird eine entgeltliche Dienstleistung vereinbart, wobei hier im Gegensatz zum Werkvertrag das ordnungsgemäße Tätigwerden als sol-ches ausreicht, ein Erfolg im Sinne von abzunehmenden Arbeitsergebnissen wird nicht geschuldet (Beispiele: Abrechnung auf Stundenbasis, Programmierung und Pflege eines spez. EDV-Programms, Recherchen im Rahmen eines Projektes, Beratung).

Antrag zur Vergabe freiberuflicher Leistungen NEU ab 12/2018

Honorarvertrag

Freelance / Service contract

Erklärung des Auftragnehmers (Anlage A)

Erklärung des Auftragnehmers (Anlage A) (en)

Zusatzerklärung des Auftragnehmers zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung (Anlage B)

Additional statement on proof of exemption from value-added tax (VAT) (Anlage B)

Werkvertrag

Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer* dem Auftraggeber* die Herstellung des vereinbar-ten körperlichen oder nicht körperlichen Werkes. Der Auftraggeber wiederum schuldet als Gegenleistung den Werklohn. Der Auftragnehmer verpflichtet sich somit zur Herbeiführung eines bestimmten Arbeitsergebnisses (Erfolges), die Universität als Auftraggeber im Austausch gegen die Leistung einer Vergütung (Beispiele: Übersetzung eines Werkes, Herstellung eines Gegenstandes.

Antrag zur Vergabe freiberuflicher Leistungen NEU ab 12/2018

Werkvertrag

Work contract

Erklärung des Auftragnehmers

Erklärung des Auftragnehmers (en)

Zusatzerklärung des Auftragnehmers zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung (Anlage B)

Additional statement on proof of exemption from value-added tax (VAT) (Anlage B)