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Anerkennung von erbrachten Spitzenleistungen

Ziel des Programms

Die Medizinische Fakultät Mannheim schreibt dieses Förderprogramm aus um Spitzenleistungen in der Forschung, z. B. grundlegende Erkenntnisfortschritte, Erfindungen, Lehrforschung oder Ähnliches besonders zu honorieren.

Antragsvoraussetzungen

Bewerben können sich promovierte Wissenschaftler*innen, die hauptberuflich an der Fakultät bzw. dem Universitätsklinikum Mannheim tätig sind. Der Zeitraum in dem die Spitzenleistung erbracht worden sein muss, umfasst die die Jahre 2020-2022. Anträge aus zwei Fachgebieten werden in dieser Ausschreibungsrunde besonders begrüßt: a) clinical/surgical Innovation und b) basic/preclinical Innovation. Bewerbungen von Teams und/oder Nachwuchswissenschaftlern*innen werden besonders berücksichtigt. Die Spitzenleistung muss an der Medizinische Fakultät Mannheim erbracht worden sein. Bereits bei dieser Ausschreibung erfolgreiche Antragsteller*innen dürfen erst zwei Jahre nach der erfolgreichen Antragstellung erneut einen Antrag einreichen.

Gegenstand der Förderung

Für dieses Förderinstrument stellt die Fakultät pro Jahr bis zu 150.000 € zur Verfügung, wobei die einzelnen Spitzenleistungen mit 30.000 € prämiert werden. Das Preisgeld ist für Zwecke der Forschung bzw. der Lehrentwicklung an der Fakultät zu verwenden.

Antragsform

Der Antrag soll wie folgt aufgebaut sein (Schriftart Calibri, Schriftgröße 11):

  1. Antragsteller*in und Fachgebiet
  2. Titel der Spitzenleistung
  3. Kurze Beschreibung der Spitzenleistung (1 Seite)
  4. Einschätzung des Erkenntnisfortschritts / der Erfindung, etc. allgemein und bezogen auf das Fachgebiet (1 Seite)
  5. Konzeptrelevante Publikation(en) oder anderer Nachweis über die Spitzenleistung.

Einreichung

Es wird in 2022 ein Termin zur Einreichung ausgeschrieben: 31.03.2022
Bewerbungen werden an: ralf.weigel@remove-this.medma.uni-heidelberg.de bzw. Dr. Ralf Weigel, Dekanat der Medizinischen Fakultät Mannheim, Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim gerichtet.

Begutachtung

Die Forschungskommission der Fakultät sichtet die Anträge vor und nimmt bis zu zehn Anträge in die engere Wahl. Die in die engere Wahl gekommenen Anträge werden im Rahmen einer öffentlichen Forschungskommissionssitzung in Anwesenheit zweier externer Gutachter*innen von den Antragsteller*innen vorgestellt. Die Auswahlkommission nimmt basierend auf den Präsentationen eine Empfehlung von bis zu fünf Anträgen vor, die dem gewählten Fakultätsrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die endgültige Entscheidung wird im Rahmen eines wissenschaftlichen Symposiums mit Vorträgen der Preisträ-ger*innen bekannt gegeben. 

Förderprozess

Für die Zuweisung einer Projektnummer setzen Sie sich bitte mit Herrn Berberich-Mühleck von der Drittmittelverwaltung der Fakultät in Verbindung. Das Preisgeld wird zum 01.01. des auf die Preisverleihung folgenden Jahres budgetiert. Das Preisgeld kann nicht in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Die Bewilligung erfolgt standortgebunden.


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