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Bildverwendung im Internet

Im Internet werden Urhebrrechtsverletzungen recht schnell entdeckt und geahndet. Deshalb einige Tipps für die Verwendung von Bildern.

Frei sind Bilder nur dann, wenn

  • es die eigenen Bilder sind
  • die Urheber länger als 70 Jahre tot sind
  • der Rechteinhaber die Bilder unter einer "freien" Lizenz zur Verfügung stellt.

Ein bekanntes Beispiel ist die Familie der Creative Commons Lizenzen (CC). Hier muss man allerdings genau hingucken. Ein paar Beispiele:

  • CC0: die freieste aller möglichen Lizenzen. Der Urheber verzichtet auf jegliche Schutzrechte. Da das nach dem deutschen Recht gar nicht möglich ist, ist CCO hierzulande eine sogenannte "bedingungslose" Lizenz. Das Bild darf ohne Namensnennung überall verwendet werden, auch in bearbeiteter Form.
  • CC by: Namensnennung des Urhebers erforderlich
  • CC by-nc: Namensnennung, keine kommerzielle Verwendung
  • CC by-nc-nd Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung erlaubt

Falls es Zweifel hinsichtlich der Urheberrechte bei Bildern gibt, machen Sie mich bitte darauf aufmerksam, dann können wir das gemeinsam klären.

Legale Quellen für Bilder

Pixabay

Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Soweit gesetzlich möglich, wurden von den Autoren sämtliche Urheber- und verwandten Rechte an den Inhalten abgetreten. Die Bilder und Videos unterliegen damit keinem Kopierrecht und können – verändert oder unverändert – kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden.

pixelio.de

Hier kosten die Bilder zwar nichts, zu beachten ist aber bei jedem Bild die spezifische Lizenz. Meist ist zumindest eine Namensnennung beim Bild erwünscht.

Adobe Stock

Die Bilder kosten von acht Euro bis 500 Euro.

Shutterstock

Etwas günstiger pro Bild, aber auch kostenpflichtig.

Erweiterte Bildverwendung nach §§ 60a ff UrhG auf zugangsbeschränkten Webseiten

Im akademischen Umfeld können urheberrechtsgeschützte Bilder unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Das regelt der §60a ff UrhG.

  • Die Verwendung muss in einem "halböffentlichen" Raum stattfinden, d.h. der Zugriff auf die Website oder eine elektronsiche Plattform  muss auf die jeweiligen Unterrichtsteilnehmer einer Lehrveranstaltung oder bei Forschungsgruppen auf die Wissenschaftler einer Forschungsgruppe beschränkt sein.
  • Es sollte nur ein kleiner Teil des Gesamtwerkes verwendet werden (max 15%). Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftzlichen Zeitschrift können als Werke mit geringem Umfang vollständig auf Plattformen zugänglich gemacht werden.
  • Werke geringen Umfangs, zum Beispiel Fotos, Bilder, Zeichnungen, Musik kleinere Novellen, Gedichte können vollständig auf elektronische Plattformen eingestellt werden. Allerdings sollten die verwendeten Werke im Regelfall 3 DIN A5 Seiten nicht überschreiten.
  • Die Verwendung darf nur zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, das heißt zur Veranschaulichung und zum besseren Verständnis des Unterrichts erfolgen.
  • Es dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
  • Es ist stets die Quelle und der Name des Urhebers anzugeben.

Weitere Informationen

Die Universität Heidelberg informiert hier zum Urheberrecht allgemein. Es gibt auch aktuelle Informationen zum neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG), das am 1. März 2018 in Kraft tritt und die Verwendung von urhebrrechtsgeschütztem Material in wissenschaftlichem Kontext etwas erleichtert.

Hier werden Creative Commons Lizenzen ausführlich erklärt.

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