In Abstimmung mit dem Studiendekanat ist die Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) auf den Laufwegen, im Druckerraum und im Foyer bindend. Außerdem gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird.
Weitere Informationen finden Sie unter Coronavirus.
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an das Team der MedMa-Bib.