Promotionsvorhaben mit dem Abschluss Dr. med. / Dr. med. dent.
Eine Promotion ist möglich, wenn Sie einen erfolgreichen Abschluss der Human-oder Zahnmedizin nachweisen können. Ein studienbegleitendes Promotionsverfahren gem. § 4 (2) PromO kann erst nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gem. AppO bzw. mit bestandener Zahnärztlicher Vorprüfung ("Physikum") gem. ZAppO begonnen werden.
Es folgt eine kompakte Kurzübersicht, der zeitliche Ablauf wird hier noch einmal im Detail dargestellt.
Alle einzureichenden Formulare und Anträge dürfen nicht auf Recyclingpapier eingereicht werden!
Bei Antrag auf Annahme als Doktorand/in ist ab dem 01.04.2025 die Teilnahme an einem strukturierten Ausbildungsprogramm verpflichtend. Richtlinien des Promotionsprogrammes zum Dr. med., bzw. Dr. med. dent.
Genaue Informationen zu Inhalten des strukturierten Programms, das von der School of Translational Medicine der Medizinischen Fakultät Mannheim (STMM) für Promovierende des Dr.med. bzw. Dr. med. dent. angeboten wird, finden Sie auf den Seiten der STMM.