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FFP2-Maskenpflicht in der Bibliothek

Nach dem aktuellen COVID-Schutzgesetz des Bundes müssen in allen Krankenhäusern in Deutschland ab 1. Oktober 2022 verpflichtend FFP2-Masken getragen werden.

In Abstimmung mit dem Studiendekanat ist die Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) auf den Laufwegen, im Druckerraum und im Foyer bindend. Außerdem gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird.

Weitere Informationen finden Sie unter Coronavirus.

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an das Team der MedMa-Bib.

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