Vergangene Woche ist ein Rechtsgutachten zum Umgang von KI-Texttools an Hochschulen erschienen, in dem es auch darum geht, ob ChatGPT als Quelle genannt werden muss und ob der Gebrauch solcher automatisch generierten Texte eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Gutachten wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der RuhrUni Bochum:
Hier ist der vollständige Text bereitgestellt:
Peter Salden, Jonas Leschke (Hrsg.): Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung, 2023, DOI: 10.13154/294-9734.