Sie befinden sich hier

Inhalt

PJ-Inlandsmobilität und kompletter Wechsel zum PJ

Seit April 2013 können Sie bundesweit Ausbildungsabschnitte an Universitätskliniken und Lehrkrankenhäusern aller Medizinischen Fakultäten absolvieren, ohne sich an der Gastuniversität immatrikulieren zu müssen. Außerdem können Sie die Universität zum PJ komplett wechseln.

Für die Inlandsmobilität im PJ gelten feste Fristen, die Sie auf der Seite des MFT einsehen können.

Informationen für MaReCuM-Studierende - PJ-Inlandsmobilität

Im Rahmen der PJ-Inlandsmobilität können Sie bis zu drei Quartale an einem Universitätsklinikum oder Lehrkrankenhaus einer anderen Medizinischen Fakultät absolvieren, ohne sich an der Gastuniversität immatrikulieren zu müssen.

Viele Gastuniversitäten sind über das PJ-Portal https://www.pj-portal.de/ zusammengeschlossen.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich direkt auf den Webseiten der Gastuniversitäten über das Bewerbungsprozedere und achten Sie darauf, dass Sie auch während der Inlandsmobilität nur Quartalzeiträume absolvieren dürfen (12 bzw. 13 Wochen bei Weihnachts- oder Osterpause). Auf Grund der Überschneidungen von Quartal- und Tertialzeiten eignet sich das 1. Quartal am besten für die Inlandsmobilität.

Bei der Anmeldung zum Praktischen Jahr und in der Annahmeerklärung für Ihren PJ-Platz müssen geplante externe Quartale immer angeben werden.

Während des externen Quartals verwenden Sie das Logbuch der Gastuniversität.

Informationen für externe BewerberInnen - kompletter Wechsel

Externe BewerberInnen, die zum Praktischen Jahr vollständig an die Medizinische Fakultät Mannheim wechseln wollen, erhalten Informationen zu Bewerbungsfristen und weiterem Vorgehen unter

https://www.umm.uni-heidelberg.de/studium/modellstudiengang-medizin/praktisches-jahr/pj-plattform/

Der Zuteilungsbescheid ist solange vorläufig, bis Sie im PJ-Sekretariat einen Nachweis über das bestandene 2. Staatsexamen (M2) erbracht haben. Hierdurch wird die Zuteilung endgültig.

Informationen für externe BewerberInnen - PJ-Inlandsmobilität

Das Praktische Jahr ist im Modellstudiengang MaReCuM an der Medizinischen Fakultät Mannheim in Quartale gegliedert; dennoch bieten wir Studierenden anderer Fakultäten im Rahmen der Inlandsmobilität die Möglichkeit, Tertiale zu absolvieren.

Sie können sich für maximal zwei Tertiale in Voll- oder Teilzeit bewerben. Das Splitten von Tertialen ist nicht möglich. Bitte sehen Sie von direkten Anfragen an die Kliniken ab, da die PJ-Plätze über das Studiendekanat vergeben werden.

Unter folgendem Link können Sie ihre Bewerbung in unsere PJ-Plattform eintragen:

https://www.umm.uni-heidelberg.de/studium/modellstudiengang-medizin/praktisches-jahr/pj-plattform/

Zusätzlich müssen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters hochladen. Bei weiteren Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an pj@medma.uni-heidelberg.de.

Für die Zeit am Universitätsklinikum bzw. an den Akademischen Lehrkrankenhäusern studieren Sie nach der gültigen Studienordnung für das Medizinstudium der Medizinischen Fakultät Mannheim.

Zuteilung eines PJ Ausbildungsplatzes

Über die Zuteilung eines PJ-Ausbildungsplatzes am Universitätsklinikum Mannheim und den dazugehörigen Lehrkrankenhäusern entscheidet ausschließlich das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Mannheim. Die Zusage zu einzelnen PJ-Tertialen erfolgt generell nach Maßgabe freier Kapazitäten von Ausbildungsplätzen an den einzelnen Kliniken und Lehrkrankenhäusern. Gibt es für einen Ausbildungsplatz mehr Wünsche als zur Verfügung stehende Plätze, wird per Losverfahren entschieden. Eventuelle Zusagen aus den jeweiligen Kliniken oder Abteilungen haben deshalb keine Gültigkeit. Im Falle einer Zusage erhalten Sie vom Studiendekanat eine E-Mail mit dem Zuteilungsbescheid und einem Annahmebogen. Der zugeteilte PJ-Platz muss innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich und verbindlich angenommen werden.

Endgültige Zulassung zum PJ

Sie sind verpflichtet, spätestens 8 Tage vor PJ-Beginn nachzuweisen, dass Sie zum Praktischen Jahr zugelassen sind (Kopie des bestandenen 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2), ersatzweise eine Bestätigung der Heimatuniversität, dass M2 bestanden ist).

Bitte erscheinen Sie vor PJ-Tertialbeginn persönlich im Studiendekanat (Haus 24, Ebene 1), um mit dem Originalzeugnis die Zulassung zum Praktischen Jahr nachzuweisen. Darüber hinaus sollten Sie eine aktuelle Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate vor PJ-Beginn) der betriebsärztlichen Untersuchung vorlegen. Außerdem sind Sie verpflichtet, den Impfschutz (Masern) nachzuweisen.

Absolvieren Sie Ihr Tertial an einem unserer Lehrkrankenhäuser, wenden Sie sich bitte an die dort zuständigen Sekretariate.

Kontextspalte

Ansprechpartnerinnen Praktisches Jahr

Claudia Dittmer
Telefon 0621 383-71260

Julia Metz
Telefon 0621 383-71263

pj@remove-this.medma.uni-heidelberg.de

Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail.

 

Öffnungszeiten Studierendensekretariat

Für kurze Anliegen, Ausgabe und Entgegennahme von Dokumenten:

Mo, Di, Do:
09:00 – 12:00 Uhr und
13:00 – 15:00 Uhr

Mi:
11:30 – 13:00 Uhr und
14:00 – 16:00 Uhr

Fr:
09:00 – 12:00 Uhr

Telefon 0621 383-71230