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Das Praktische Jahr im Ausland

Eine PJ-Ausbildung im Ausland muss laut ÄApprO gleichwertig zu der im Inland sein. Das Landesprüfungsamt (LPA) Baden-Württemberg ist für die Anerkennung (Äquivalenz) der Auslandsquartale zuständig. Auf dem Merkblatt "Praktisches Jahr im Medizinstudium" finden Sie alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen.

Merkblatt Praktisches Jahr im Medizinstudium

Länderliste

Auf der PJ-Länderliste Baden-Württemberg finden Sie alle Universitätskliniken und Lehrkrankenhäuser im Ausland, an denen ein Auslandsquartal anerkannt wird.

Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Auslandslandsaufenthalt, ob die Universität das erforderliche Formular „Confirmation“ unterschreibt und siegelt. 

PJ-Länderliste Baden-Württemberg

FAQ zur PJ-Länderliste

Beratung

Für Auslandsquartale gelten deutlich strengere Regelungen als für Famulaturen. So werden die Lernziele des Logbuchs der Heimatuniversität auch für Auslandsaufenthalte zugrunde gelegt und bestimmte Sprachkenntnisse erwartet. Erste organisatorische Informationen erhalten Sie auf unserer Plattform PJ-input. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen nachdrücklich die Beratung in der PJ-Sprechstunde.

Für jeden Auslandsaufenthalt muss eine schriftliche Bestätigung des Krankenhauses im Ausland sobald als möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn des Auslandsquartals, im Studierendensekretariat eingereicht werden.

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes muss dann noch eine schriftliche Vereinbarung mit Frau Dittmer abgeschlossen werden.

Vereinbarung

Sie dürfen maximal zwei Quartale im Ausland ableisten. Quartale, die in Luxemburg absolviert werden, zählen auch als Auslandsaufenthalt.
Achtung: Es dürfen im Ausland nur diejenigen Wahlfächer absolviert werden, die auch an der Medizinischen Fakultät Mannheim angeboten werden.
Das 3. Staatsexamen (M3) findet grundsätzlich an der Medizinischen Fakultät Mannheim statt.

Sprachnachweis

Für europäische Sprachen benötigen Sie ein Sprachzertifikat mindestens auf B2-Niveau, für außereuropäische Sprachen auf B1-Niveau. Bei einem gesplitteten Quartal im außereuropäischen Sprachraum und dem Nachweis der Verkehrssprache Englisch im Krankenhaus muss ein Sprachnachweis über A2-Niveau bzw. Grundkenntnisse der Landessprache erbracht werden. Sprachzertifikate müssen vor Antritt des Auslandsquartals ausgestellt worden sein!

Merkblatt zu Sprachanforderungen der Med. Fakultäten in Baden-Württemberg

Formulare fürs Ausland

Certificate

Confirmation

Sofort nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland müssen Sie sich mit den oben genannten Unterlagen die Äquivalenzbescheinigungen im PJ-Sekretariat ausstellen lassen.

Kontextspalte

Ansprechpartnerinnen Praktisches Jahr

Claudia Dittmer
Telefon 0621 383-71260

Julia Metz
Telefon 0621 383-71263

pj@remove-this.medma.uni-heidelberg.de

Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail.

 

Öffnungszeiten Studierendensekretariat

Für kurze Anliegen, Ausgabe und Entgegennahme von Dokumenten:

Mo, Di, Do:
09:00 – 12:00 Uhr und
13:00 – 15:00 Uhr

Mi:
11:30 – 13:00 Uhr und
14:00 – 16:00 Uhr

Fr:
09:00 – 12:00 Uhr

Telefon 0621 383-71230