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Häufige Fragen zum PJ

Logbuch und PJ-Unterricht

Ihre Ausbildung erfolgt nach dem Logbuch der Medizinischen Fakultät Mannheim. Einmal pro Woche findet in Mannheim PJ-Unterricht statt; die Teilnahme ist auch für externe Studierende verpflichtend.

Das Logbuch erhalten Sie bei der Einführungsveranstaltung zum Praktischen Jahr. Diese findet immer am ersten Tag des PJs im Hörsaal 01, Haus 6, Ebene 4 auf dem Gelände des Uniklinikums Mannheim statt. Im laufenden PJ erhalten Sie Ihr Logbuch im Studierendensekretariat.

Wie viele Fehltage habe ich im PJ?

Es gibt insgesamt 30 Fehltage, 10 Fehltage dürfen maximal innerhalb eines Quartals genommen werden. Bei einem gesplitteten Quartal dürfen keine Fehltage genommen werden.

Gesetzliche Feiertage

Für Studierende im Praktischen Jahr sind die gesetzlichen Feiertage der jeweiligen Bundesländer, in denen Sie eingesetzt sind, arbeitsfrei und werden nicht als Fehltage gerechnet. Alle freien Tage darüber hinaus müssen in Absprache mit der Abteilung festgelegt werden. Die Woche nach Weihnachten und nach Ostern ist geplant frei. Dafür müssen keine Fehltage genommen werden.

Was ist ein Härtefall?

Ein Lehrplatz oder ein Fach darf außerhalb des offiziellen Nachrückverfahrens nur aufgrund eines Härtefalls geändert werden. Als Härtefall gilt: „Bewerber mit amtlich festgestellter Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach Teil 2 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX), Bewerber, die elterliche Sorge gemäß § 1626 BGB ausüben sowie Bewerber, für die eine Zuweisung an eine Ausbildungsstätte außerhalb ihrer Wahl eine unzumutbare soziale Härte darstellen würde.“

Bin ich im PJ versichert?

Ja, Sie sind automatisch über das Lehrkrankenhaus haftpflichtversichert und über die Universität bzw. das Lehrkrankenhaus unfallversichert. Bei Mobilitätsquartalen sind Sie über die Gastuniversität bzw. das dortige Lehrkrankenhaus versichert. Im Ausland empfehlen wir, eine private Haft- und Unfallversicherung abzuschließen.Weitere Informationen finden Sie auf PJ-input.

Wo kann ich ein Quartal im Ausland absolvieren?

Auf der Seite des Landesprüfungsamts Baden-Württemberg gibt eine sogenannte PJ-Länderliste Baden-Württemberg, auf der alle Kliniken weltweit aufgeführt sind, an denen ein Auslandsquartal anerkannt wird.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite PJ im Ausland und auf PJ-input.

Wie viele Quartale darf ich im Inland bzw. im Ausland absolvieren?

Es dürfen maximal drei Quartale extern absolviert werden, davon höchstens zwei Quartale im Ausland.

Das Quartal "Ambulante Medizin" kann nur in den Ambulanzen der UMM sowie ausgewählten Ambulanzen der Lehrkrankenhäuser und akkreditierten akademischen Lehrpraxen absolviert werden.

Im Rahmen der PJ-Mobilität können max. drei Quartale an einer anderen deutschen Universität absolviert werden. Hierbei müssen Sie sich an die Vorgaben der jeweiligen Gastuniversität halten.

Welche Fächer darf man im Ausland und bei der PJ-Mobilität an einer anderen deutschen Universität belegen?

Es dürfen neben den Pflichtfächern Innere Medizin und Chirurgie nur Wahlfächer absolviert werden, die auch an der Medizinischen Fakultät Mannheim angeboten werden. Nur in diesen Fächer können Sie an unserer Fakultät bzw. Ihrer Heimatuniversität beim M3-Examen geprüft werden.

Nacht- und Wochenenddienste

Nacht- und Wochenenddienste stellen einen wichtigen Bestandteil ärztlicher Tätigkeit dar. Deshalb empfehlen wir Ihnen, vor allem in den Pflichtfächern in Absprache mit Ihren ausbildenden Ärztinnen und Ärzten einige Nacht- und Wochenenddienste mit zu übernehmen, um auch diesen Bereich ärztlicher Tätigkeit kennenzulernen. Häufig gibt es während dieser Dienste die Möglichkeit, eigenständige Aufgaben zu übernehmen und eng mit den diensthabenden Ärztinnen und Ärzten zusammenzuarbeiten.

Wo meldet man sich zum dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) an?

Die Anmeldung erfolgt online beim Landesprüfungsamt Baden-Württemberg.

Prüfungsanmeldung Medizin Online

Kontextspalte

Ansprechpartnerinnen Praktisches Jahr

Claudia Dittmer
Telefon 0621 383-71260

Julia Metz
Telefon 0621 383-71263

pj@remove-this.medma.uni-heidelberg.de

Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail.

 

Öffnungszeiten Studierendensekretariat

Für kurze Anliegen, Ausgabe und Entgegennahme von Dokumenten:

Mo, Di, Do:
09:00 – 12:00 Uhr und
13:00 – 15:00 Uhr

Mi:
11:30 – 13:00 Uhr und
14:00 – 16:00 Uhr

Fr:
09:00 – 12:00 Uhr

Telefon 0621 383-71230